Neue Beitragsbemessungsgrenzen und Ausbildungsreform: Das ändert sich 2014 in der Gesundheit

Von Nicole Freialdenhoven
6. Januar 2014

Im Gesundheitswesen sind zum Jahreswechsel mehrere wichtige Änderungen in Kraft getreten. So wurden die Beitragsbemessungsgrenzen wieder einmal angehoben - auf nun 3937,50 Euro. Wer mehr verdient, zahlt höhere Sozialbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 4050 Euro.

Allerdings ist nur ein kleiner Teil der deutschen Arbeitnehmer von diesen Änderungen betroffen. Der Durchschnittsverdienst liegt in Deutschland bei 3400 Euro brutto im Monat.

Benotung für Pflegeeinrichtungen

Für die Bewertung von Pflegeeinrichtungen soll es en neues transparenteres Benotungssystem geben, das zugleich höhere Ansprüche stellt und mehr Auskünfte von den Betreibern einfordert. So soll es in Zukunft leichter werden, ein gutes Pflegeheim zu finden.

Einheitliches Approbationssystem für ausländische Ärzte und Pfleger

Für ausländische Ärzte und Pfleger gibt es ab 2014 ein vereinheitlichtes Approbationssystem, das die Kenntnisse der Bewerber überprüft. Außerdem sollen die Neuankömmlinge stärker auf ihre Sprachkenntnisse überprüft werden um die Kommunikation mit deutschsprachigen Patienten zu verbessern.

Ausbildungsreform in der Medizin

Wer in der Medizin berufstätig werden will, kann nun eine dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter durchlaufen, die die bisherige zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten ersetzt. Damit wird auf die gestiegenen Anforderungen bei Rettungseinsätzen reagiert.

Für angehende Ärzte entfällt dagegen in Zukunft das gefürchtete "Hammer-Examen", bei dem die ärztliche Prüfung zusammen mit der schriftlichen Prüfung abgelegt werden musste. Stattdessen wird der schriftliche Teil ab 2014 schon vor dem praktischen Jahr durchgeführt.