Wer keine Erste Hilfe am Unfallort leistet, macht sich strafbar

Wichtige Infos zur Erste Hilfe Leistung am Unfallort - nur ein Nichthandeln ist strafbar

Von Karin Sebelin
18. Januar 2011

Wer schon mal Zeuge eines Unfalles war, stand dann vor der Entscheidung, helfen oder weiterfahren. Diese Frage dürfte man sich aber nicht stellen, zumal ein Weiterfahren eine unterlassene Hilfeleistung darstellt und man sich dadurch strafbar macht.

Man hat zwar in der Fahrschule einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen, doch das meiste des dort Gelernten ist schnell wieder vergessen. Außerdem möchte man in der Situation auch nichts falsch machen und hilft dann lieber gar nicht.

Rechtlich gesehen kann man so gut wie gar nichts falsch machen

Falsch machen kann man rechtlich gesehen so gut wie gar nichts, sagt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Unterläuft einem doch ein Fehler bei einer Hilfeleistung, ist dies nicht strafbar, da man ja nach bestem Gewissen gehandelt hat.

Nur wenn man im Notfall nichts unternimmt, ist dies strafbar. Man spricht dann von unterlassener Hilfeleistung. Das kann dann mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße geahndet werden.

Was ist zu beachten?

Was ist im Falles eines Unfalles unbedingt zu tun? Mit dem Handy wählt man die internationale Notrufnummer 112. Oder man benutzt besser die Notrufsäule, die sich in nächster Nähe befindet. Durch einen Anruf über eine Notrufsäule lässt sich leichter feststellen, von woher der Anruf kam und wo also der Unfallort ist. Die betreffenden Rettungskräfte finden dadurch leichter zum Unfallort.

Es sollte ein Notruf erfolgen mit folgenden Angaben: Ort des Unfalles, Anzahl der Verletzten, welche Verletzungen gibt es, Name des Unfallmelders. Neben dem Notruf sollte dann eine Absicherung des Unfallortes und eine Erstversorgung der Verletzten erfolgen.

Gut ist auch die Auffrischung eines bereits absolvierten Erste-Hilfe-Kurses, wenn man unsicher ist, ob man wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie eine Mund-zu-Mund-Beatmung, noch sicher beherrscht. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz bieten immer Wiederauffrischungskurse in Erster Hilfe an.

Helfen ist im Notfall immer angesagt und auch Pflicht, da gibt es dann keine faule Ausrede!