Gericht erlaubt Zwangs-Bluttransfusion bei minderjährigem Zeugen Jehovas

Von Dörte Rösler
30. September 2013

Ein australisches Gericht hat den Ärzten die Erlaubnis gegeben, einem krebskranken Jugendlichen gegen seinen Willen eine Bluttransfusion zu geben. Der 17-Jährige ist Zeuge Jehovas und weigerte sich aus religiösen Gründen, eine Transfusion anzunehmen.

Nach Ansicht der Richter wiegt der ärztliche Auftrag zum Schutz des Lebens höher als der Respekt vor dem Glauben. Das Urteil ist allerdings nur begrenzt gültig. Sobald der Jugendliche 18 Jahr alt ist, darf er über seine Behandlung selbst entscheiden.

Weltweit führt die Ablehnung von Bluttransfusionen bei den Zeugen Jehovas immer wieder zu Todesopfern. In Deutschland starb 2008 eine schwangere Frau, weil sie die Blutspende ablehnte. 2010 sorgte die Nachricht über einen 15-Jährigen für Betroffenheit, der nach einem Autounfall eine lebensrettende Transfusion verweigerte.