Patientin liegt seit Jahren im Wachkoma - Klinik, Ärzte und Studentin müssen Schadensersatz zahlen

Von Melanie Ruch
17. April 2014

Eine Medizinstudentin einer Mainzer Schönheitsklinik hatte im Juni 2011 Nachtdienst und war völlig auf sich allein gestellt. Fälschlicherweise gab sie einer Patientin nach einer Schönheitsoperation eine Infusion, die auch Narkosemittel enthielt. Die Patientin erlitt daraufhin einen Kreislauf- und Atemstillstand. Der Notarzt konnte die Patientin zwar wiederbeleben, aber die zweifache Mutter liegt seitdem im Wachkoma und trug schwere Hirnschäden davon.

Der Ehemann der Patientin verklagte die Klinik daraufhin auf 800.000 Euro Schadensersatz. Nun hat das Mainzer Landgericht in dem Fall endlich ein Urteil gesprochen. Nicht nur die Klinik, auch die Medizinstudentin und ihre Vorgesetzten tragen die Verantwortung für den folgenschweren Fehler der Studentin und müssen haften.

Wie hoch die Schadensersatzsumme ausfallen wird, muss das Gericht noch festlegen.

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