Diskriminiert wegen Gewicht?

Von Marion Selzer
8. Februar 2012

Weil eine Frau zu viele Pfunde mit sich schleppt, soll sie nicht in den Staatsdienst auf Probe eingestellt werden. Daraufhin zog die Frau vor Gericht, doch auch die Richter vom Verwaltungsgericht Düsseldorf sehen das Einstellungsverbot für rechtmäßig. Die Klägerin wiege mit ihren mehr als 122 Kilogramm bei einer Körpergröße von nur 1,68 Metern deutlich zu viel. Gesundheitliche Bedenken seien hier nicht auszuschließen, auch wenn die Frau in den letzten Jahren wohlauf gewesen war.

Hier liege kein Fall von Diskriminierung vor, sondern weise Voraussicht. In den Staatsdienst auf Probe dürfe nur eingestellt werden, wenn damit gerechnet werden könne, dass die Ausbildung auch erfolgreich abgeschlossen werden könne. Hier liegt die Gefahr für Dienstunfähigkeit aber außerordentlich hoch.

Gegen Übergewicht kann jeder eigenverantwortlich vorgehen, anders als im Falle einer Behinderung, daher könne sich die Betroffene auch nicht auf das Gesetz der Antidiskriminierung berufen.