Bildschirmarbeiter sollten regelmäßig ihre Sehkraft prüfen lassen

Von Ralph Bauer
26. Januar 2011

Bildschirmarbeiter haben unter Umständen Anrecht auf eine "arbeitsplatzbezogene Sehhilfe". Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG im Hamburg hin.

Dies sei dann der Fall, wenn bei einer Vorsorgeuntersuchung festgestellt werde, dass die vorhandene Universalbrille zum Arbeiten am Bildschirm nicht mehr ausreicht. Regelungen hierzu könnten beispielsweise im Rahmen von Betriebsvereinbarungen getroffen werden. Die VBG empfiehlt allen, die viel am PC arbeiten, regelmäßig beim Betriebsarzt die Sehstärke untersuchen zu lassen, denn die Folgen der Sehschwäche könnten Kopfschmerzen, Verspannungen der Nacken- und Rückenmuskulatur sowie brennende Augen sein.

Um die Augen nicht zu strapazieren, sollte auf ausreichende Beleuchtung und eine gute Einstellung des Monitors geachtet werden. Dieser sollte nicht erhöht aufgestellt sein. Das ermöglicht bei einem Abstand zwischen 50 und 80 cm eine gesunde Arbeitshaltung. Zudem sollten die Schriftzeichen eine ausreichende Größe haben und im Idealfall dunkel auf hellem Hintergrund stehen.