Lachen ist kein Grund für eine Strafe: Jugendliche dürfen auf Parkplatz lachen

Von Ingrid Neufeld
21. November 2013

In Balingen kam es zu einem kuriosen Vorfall: Die Stadtverwaltung erteilte einer 17-jährigen einen Bußgeldbescheid über 35 Euro, weil die Jugendliche zu laut gelacht habe.

Hintergrund der "Tat": Die 17-jährige hatte sich mit ihrem Freundeskreis auf einem Parkplatz versammelt. Dabei wurde natürlich geredet und gelacht. Zusätzlich spielte Musik aus einem Autoradio. Eine davon gestörte Anwohnerin rief die Polizei. Doch die Beamten knöpften sich die Jugendlichen nicht an Ort und Stelle vor, sondern bestellten den Halter des Autos mit dem Autoradio in die Inspektion.

Alle anderen zahlten - 17-jährige wehrte sich erfolgreich

Der Mann wurde befragt und nannte die Namen der "tatbeteiligten" Jugendlichen. Daraufhin bekamen alle Beteiligten einen Brief mit der Zahlungsaufforderung, die auch die 17-jährige erhalten hatte. Während die meisten stillschweigend zahlten, wehrte sich die 17-jährige und klagte dagegen.

Die Richterin sah in dem Fall keine vorsätzliche Lärmbelästigung, zumal die Jugendlichen von niemanden darauf hingewiesen worden wären, dass sie jemand belästigt hätten. Mit anderen Worten: Viel Lärm um nichts.