Hebammenfehler: Eltern der behinderten Lara (7) erhalten 1,6 Millionen Euro Schadensersatz

Schadensersatz - mit dem Geld durch verursachten Hebammenfehler werden Hilfsmittel gekauft

Von Laura Busch
2. Februar 2010

Weil sie nach der Geburt nicht auf die Gelbsucht der mittlerweile siebenjährigen Lara reagiert hatte, muss eine Hebamme aus München 1,6 Millionen Euro Schadensersatz an die Eltern zahlen. Eine Gelbsucht ist bei Babys nichts Ungewöhnliches und kann leicht behandelt werden.

Passiert dies jedoch zu spät, kann der Stoff Bilirubin zu schweren Schädigungen des Gehirns führen, wie es bei Lara geschehen ist. Relativ schnell, nachdem das Kind schließlich ins Krankenhaus eingeliefert worden war, stellte sich heraus, dass Lara schwerstbehindert bleiben und zukünftig weder sprechen noch laufen können wird. Die Eltern wandten sich daraufhin an eine auf Medizinrecht spezialisierte Anwältin, die bestätigte, dass es sich um einen "krassen Fehler" der Hebamme gehandelt habe.

Im Sommer 2005 wurden Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung der Geburtshelferin aufgenommen. Da ärztliche Gutachten eindeutig belegten, dass die Behinderung Laras eine direkte Folge des Fehlverhaltens der Hebamme war, kommt es nicht zum Prozess, sondern direkt zu einer Zahlungsvereinbarung. Die Eltern von Lara wollen von dem Geld jetzt Hilfsmittel anschaffen, die dem Mädchen das Leben erleichtern sollen. Darunter soll auch ein spezielles Gerät sein, mit dem Lara kommunizieren kann.