Rache ist süß - auch wenn sie einen Unbeteiligten trifft

Wenn Rache eine Person trifft, die dem Täter in Aussehen oder Verhalten ähnelt, kann auch dies Genugtuung bringen

Von Dörte Rösler
11. Mai 2015

Rache vermittelt dem Opfer ein Gefühl von Genugtuung. Laut einer Studie der Universität Marburg gilt das sogar, wenn sich die Rache gegen einen Unbeteiligten richtet. Diese Person muss allerdings Ähnlichkeit mit dem ursprünglichen Täter haben oder zu einer gemeinsamen Gruppe gehören.

Psychologen sprechen in diesem Fall von verschobener Rache. Statt den eigentlichen Täter zu treffen, wählt das Opfer einen Stellvertreter.

Wie die Forscher nun herausfanden, sind dafür besonders Personen geeignet, die aus der gleichen Gruppe wieder Täter stammen. Hinter der Tat empfindet der Rächer eine ähnliche Befriedigung wie bei der direkten Vergeltung.

Auch verschobene Rache befriedigt

In drei Tests ließen die Wissenschaftler verschiedene Probanden bewerten, wie befriedigend sie bestimmte Racheaktionen fänden. Alle Untersuchungen bestätigten, dass die Genugtuung bei der direkten Rache am höchsten ist. Aber auch die Rache am Stellvertreter kann süß sein, wenn dieser

große Ähnlichkeit mit dem Täter hat.

Handelt es sich um einen gänzlich Unbeteiligten, spürt der Rächer dagegen kaum Befriedigung. Offenbar funktioniert die verschobene Rache also nur, wenn man die Zielperson in "Sippenhaft" nehmen kann.