Die Rechtslage der Vergewaltigung in Deutschland und anderen Ländern

Eine Vergewaltigung stellt in Deutschland eine schwere Straftat dar. Das Gleiche gilt für die meisten anderen Länder.

Von Jens Hirseland

In fast sämtlichen Ländern der Welt wird die Vergewaltigung als schwere Straftat eingestuft und entsprechend geahndet. Allerdings fehlt eine einheitliche Definition des Rechtsbegriffes der Vergewaltigung. So stufen nicht alle Staaten einen erzwungenen Geschlechtsverkehr in der Ehe oder im Kriegsfall als Vergewaltigung ein.

In manchen Ländern wird die Schuld sogar dem Opfer zugewiesen. Aus diesen Gründen fällt die Rechtslage in den einzelnen Staaten zuweilen sehr verschieden aus.

Rechtslage in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird eine Vergewaltigung nach Paragraph 177 StGB (Strafgesetzbuch) als Straftat eingestuft. Die Mindeststrafe für sexuelle Nötigung liegt bei sechs Monaten Freiheitsentzug.

  • Kommt das Vergewaltigungsopfer während der Tat zu Tode, tritt Paragraph 178 StGB in Kraft, sodass eine Freiheitsstrafe mindestens 10 Jahre oder sogar lebenslänglich betragen kann.
  • Paragraph 179 StGB wird bei der Strafverfolgung angewandt, wenn der Täter die Hilflosigkeit seines Vergewaltigungsopfers ausnutzt oder diese sogar absichtlich herbeiführt, indem er sein Opfer beispielsweise mit K.-o.-Tropfen betäubt. Das Gleiche gilt für eine geistige Behinderung des Opfers.

Für die Feststellung eines Straftatbestandes ist der Wille des Opfers von maßgeblicher Bedeutung. Außerdem muss der Täter

  • den Widerstand des Opfers mit körperlicher Kraft gebrochen,
  • dessen schutzlose Lage ausgenutzt oder
  • dessen Leben bedroht

haben.

Es gibt einige Faktoren, die sich verschärfend auf die Strafe auswirken. Dazu gehören:

Eine Vergewaltigung wird in Deutschland in der Regel mit einer Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren geahndet. Die Höchststrafe von 15 Jahren ist darauf zurückzuführen, dass eine Verjährungsfrist von 20 Jahren besteht.

Handelt es sich jedoch um ein minderjähriges Opfer, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Volljährigkeit. Vergewaltigungsopfer haben in Deutschland Anspruch auf Schmerzensgeld durch den Täter.

Rechtslage in Österreich

In Österreich erfolgt die Ahndung einer Vergewaltigung durch den Paragraphen 201 StGB. Das Strafmaß liegt in der Alpenrepublik zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Der Strafrahmen kann jedoch erhöht werden, wenn zudem

  • eine schwere Körperverletzung vorliegt
  • das Opfer erheblich erniedrigt wurde oder
  • eine Schwangerschaft durch die Vergewaltigung entstanden ist.

Dann liegt das Strafmaß zwischen 5 und 15 Jahren Gefängnis. Beim Tod des Vergewaltigungsopfers ist eine weitere Erhöhung des Strafrahmens auf 10 bis 20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

Rechtslage in der Schweiz

Die Rechtssprechung in der Schweiz stuft eine Vergewaltigung lediglich als vaginale Penetration ein. Bei anderen Übergriffen handelt es sich gemäß Artikel 189 StGB um sexuelle Nötigungen.

Das Strafmaß für Vergewaltigung beträgt in der Schweiz gemäß Artikel 190 Abs. 1 StGB ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Für die heutige Rechtspraxis hat die besondere Stellung des Vaginalverkehrs keinerlei Bedeutung mehr, denn sowohl für Vergewaltigung als auch für sexuelle Nötigung gilt mittlerweile das gleiche Strafmaß.

Die Mindeststrafe für sexuelle Nötigung ist jedoch geringer. So kann es sich dabei auch um eine Geldstrafe handeln.

Rechtslage in den USA

In den Vereinigten Staaten von Amerika unterscheidet sich das Strafmaß für Vergewaltigung von Bundesstaat zu Bundesstaat.

Zur Anwendung gelangt dabei jedoch weniger die Bezeichnung "Rape", sondern

  • "Sexual abuse"
  • "Criminal sexual conduct" oder
  • "Sexual assault".

Rechtslage in Israel

In Israel kann es sich auch um eine Vergewaltigung handeln, wenn der Mann eine falsche Identität bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr nennt.

So verurteilte ein israelisches Gericht einen Palästinenser, der sich im Rahmen einer sexuellen Beziehung mit einer israelischen Frau als Jude ausgegeben hatte. Später wurde er von der Frau angezeigt, als sie seine wahre Identität herausfand.

Arabische Länder

In einigen arabischen Ländern wie

besteht für den Mann sogar die Möglichkeit, sich der Strafe für eine Vergewaltigung zu entziehen. Dazu muss er allerdings sein Opfer heiraten.

Rechtslage in Saudi-Arabien

Saudi-Arabien verhängt für Vergewaltigung sogar die Todesstrafe. So kam es allein in den Jahren 1980 bis 2008 zu 163 Hinrichtungen aufgrund von Vergewaltigungen.

Unterschiede gibt es allerdings beim sozialen Status der Täter.

  • Ist der Vergewaltiger verheiratet, muss er mit der Todesstrafe rechnen,
  • ist er jedoch ledig, wird er mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft.

Außerdem erhält er 100 Peitschenhiebe.

Die Todesstrafe kann aber auch dann ausgesprochen werden, wenn jemand bei der Vergewaltigung dabei war, aber nicht aktiv an ihr teilgenommen hat. Selbst gegen Jugendliche lässt sich die Todesstrafe verhängen.

In Saudi-Arabien ist zudem eine Bestrafung des Vergewaltigungsopfers möglich, wenn das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass die vergewaltigte Frau die Situation heraufbeschworen hat, weil sie sich mit fremden Männern traf oder eine außereheliche Beziehung führte.