Sexuelle Nötigung oder nicht?

Hallo ich habe da mal eine frage.... ich war mit einem typen für etwa eine Woche zusammen und wir haben uns auf Freundschaft geeinigt, da sein Kumpel ebenfalls auf mich steht ....bis er mich vor etwa zwei Wochen zu sich eingeladen hat mit seinem Kumpel den ich noch nicht kannte ... es war alles ganz normal bis er auf mich zu kam und mich an der Hand gepackt hat und in sein zimmer aufs bett gezogen hat... danach kam sein Kumpel und sie wollten einen 3er mit mir versuchen... ich bin dann in das Nebenzimmer gerannt, da ich angst hatte ... mein "ex" ist mir hinterher und hat mir erzählt dass wenn ich ihn liebe ich seinem Kumpel eine runterholen solle und er mir erst danach erzählt wenn ich es getan habe wozu es gut sein sollte und dass ich ihn dann verstehen werde... ich habe mich geweigert es zu tun... er hat versucht mich zu überreden und mich in sein zimmer zurückzuziehen in dem sein Kumpel gewartet hat... ich hab mich dagegen gewehrt ....dann hat er mir angedroht vom Fenster zu springen... nachdem ich es dann immer noch nicht gemacht habe hat er aufgegeben und sich danach sehr abweisend mir gegenüber verhalten.... am nächsten Tag habe ich ihn darauf angeschrieben aber er wollte nicht darüber schreiben und hat mich dann gesperrt sowie bei seinem Kumpel der auf mich steht über mich abgelästert.

Antworten (4)
kuhbaer1978
So weit der Gesetzgeber dazu

Die sexuelle Nötigung ist im deutschen Strafrecht eine Straftat, die sich gegen das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung richtet. Sie ist seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz in § 177 Abs. 1 StGB geregelt und bildet gemeinsam mit der schweren sexuellen Nötigung (Abs. 2) und der Vergewaltigung (Abs. 3) einen Einheitstatbestand. Die Vergewaltigung (Abs. 2 Nr. 1 et passim) ist in der sexuellen Nötigung als Regelbeispiel aufgenommen worden. Die sexuelle Nötigung ist wegen der Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen.

Wegen sexueller Nötigung wird bestraft, wer, unabhängig von seinem Geschlecht, eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten (nicht aber an sich selbst) vorzunehmen. Die Gewalt kann überwältigend (vis absoluta = z. B. Fesseln, Einschließen, Niederschlagen, Betäuben) oder den Willen beugend (vis compulsiva) sein. Die Intensität der Gewalt ist dabei unerheblich, sie muss sich gegen Personen richten. Handelt der Täter nicht mit Gewalt, sondern greift er zur Drohung, so muss eine Gefahr für Leib und Leben angedroht werden.

Bei Drohungen von geringerer Intensität kann allenfalls – anstatt nach § 177 StGB – aufgrund des Tatbestandes der Nötigung (evtl. im besonders schweren Fall) gemäß § 240 StGB eine Bestrafung erfolgen.

Der Begriff der sexuellen Handlung definiert der Gesetzgeber in § 184g StGB: Sexuelle Handlungen sind solche, die nicht unerheblich sind. Wo sich die untere Schwelle befindet, ist umstritten. Jedoch wird man dies bei einem Zungenkuss verneinen dürfen, auch das „Begrabschen“ scheidet aus. Es verbleibt dann aber möglicherweise die Strafbarkeit wegen Beleidigung nach § 185 StGB. Die obere Schwelle der sexuellen Nötigung zur Vergewaltigung liegt in der Penetration des Körpers. Dabei ist es unerheblich, ob das Eindringen mit einem Gegenstand oder einem Körperteil erfolgt. Der Beischlaf oder das Eindringen gegen den Willen des Opfers ist stets eine Vergewaltigung.

Der allgemeinen Rechtsauffassung nach liegt in deinem Fall also "lediglich" der Tatbestand der Nötigung vor. Eine Straftat ist es alle mal. Was für mich ein Rätsel ist......WARUM hast Du nach dem vorgefallenen noch Kontakt gesucht? Ein Typ der einmal auf so eine Idee kommt wird es bei nächster Gelegenheit wieder versuchen und dann ist es vielleicht sexuelle Nötigung oder sogar Vergewaltigung und das kann wohl kaum in deinem Interesse sein.

Vor allem auch wegen der "Erpressung", er würde sich sonst aus dem Fenster stürzen. Da hätte ich einfach gesagt, dann mach doch.


Antwort: das hab ich mir auch danach gedacht das ich das sagen hätte können aber in der Situation konnte ich einfach nicht klar denken und wusste nicht genau was ich machen sollte und ich hatte ja noch die Gefühle für ihn, die er ausgenutzt hat und mir vorgelogen hat er würde mich auch lieben.

Was ich mich gefragt habe: Warum hast du ihn am nächsten Tag überhaupt angeschrieben? Vor allem, nachdem er sich abweisend verhalten hat?

Antwort: Das habe ich gemacht, da ich versuchen wollte eine Antwort zu finden warum er mir das angetan hat und noch ein bisschen "Hoffnung" hatte dass er sich entschuldigt weil wie gesagt die Gefühle noch da waren ...

Danke für die schnelle Antwort !!!

Eindeutig !

Klarer Fall von sexueller Nötigung. Der Kerl wollte wahrscheinlich sich als Zuhälter versuchen. Ein Möchtegern-Loverboy der noch wenig Erfahrung hat mit der Anwerbung von zukünftigen Sexarbeiterinnen.
Hände Weg von diesem Arsch!
LG Thomasius

Ohje

Hallo, soweit ich weiss müssen für sexuelle Nötigung auch sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Da das hier nicht der Fall war handelte es sich zumindest um Nötigung. Vor allem auch wegen der "Erpressung", er würde sich sonst aus dem Fenster stürzen. Da hätte ich einfach gesagt, dann mach doch.

Was ich mich gefragt habe: Warum hast du ihn am nächsten Tag überhaupt angeschrieben? Vor allem, nachdem er sich abweisend verhalten hat? Das einzige was von seiner Seite aus angebracht gewesen wäre wäre eine dicke Entschuldigung - obwohl ich sein Verhalten eher unentschuldbar finde.

Wie gesagt, Nötigung war es auf jeden Fall und das ist eine STRAFTAT nach §240 Strafgesetzbuch. Deswegen empfehle ich dir wirklich dringend, dich von diesem Typen und seinem Kumpel fernzuhalten. Drohe im Notfalls mit einer Anzeige bei der Polizei, du hättest auf jeden Fall das Recht dazu!

Hier für dich zum Lesen zum Thema Nötigung:
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Und das ist laut deiner Beschreibung eindeutig zutreffend!

Auf diesen Beitrag können nur angemeldete Nutzer antworten. Melde dich hier an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema