Anzeige wegen sexueller Nötigung - Gericht

Habe einen Brief vom Gericht bekommen und nun sehr sehr große Angst.
Da ich auch unter Angstzustände leide. Ich wurde nie mit der Polizei in Verbindung gebracht, war immer Artig. Und nun so was. Ein Mädchen (18 Jahre) sagt ich habe Sie Sexuell Genötigt (Siehe Text) – ich weiß nicht weiter und habe so große Angst. Was kann passieren?
Muss ich ins Gefängnis? (Wie lange?) oder andere Möglichkeit?
Bewährung? (Wie lange?)
Arbeitsstunden?
Geldstraße?

Das ding ist ich habe es nicht gemacht. Bin vollkommen verzweifelt.
Habe so große Angstzustände, war wegen den Angstzuständen mal in Behandlung.
Wenn mir was angehängt wird- das schaffe ich nicht. Das bricht alles wieder aus.
Klappe bestimmt eh im Gericht zusammen und habe die ganze zeit Angst sodass sie bestimmt denken ich war es.
Kann mir jemand helfen?
Müssen Da Leute sein? (also Publikum) habe in großen Menschen Mengen Angstzustände- gibt es andere Möglichkeiten?

Auch wenn ich es nicht war, und sie lügt, und ich Schuld kriege, WAS PASSIERT? Bzw. Könnte? Muss ich vor Ort ins Gefängnis?

Bitte um Antwort.


ANKLAGE:

Praktikant xxx
Geb. 29.12.1987 (Alter der Tatzeit 19 Jahre)
(ledig)
Nicht Strafrechtlich in Erscheinung getreten.

wird angeklagt
am 21.05.2007

als Heranwachsender

eine andere Person mit Gewalt genötigt zu habe, sexuelle Handlungen des Täters an sich zu dulden oder an dem Täter vorzunehmen, wobei der Täter sexuelle Handlungen an den Opfer vorgenommen oder an sich von ihm hat vornehmen lassen, die dieses besonders erniedrigt haben, weil sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Beweismittel:
Einlassung des Angeschuldigten (Bl. 49 d.A.) (- was heißt das????????????? )
3 Zeugen & eine Frau von der KRIMINALPOLIZEISTELLE

Anzuwendende Vorschriften: §§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2Nr.1 StGB, 1, 105 JGG

Antworten (4)
Moderator
Moderator
Mitteilung vom Moderator

Schaut mal auf das Datum, der Beitrag ist von 2007. Die Sache sollte mittlerweile jawohl geklärt sein.

......

Hi
Wie ich es lese, hast du dazu bei der Polizei ausgesagt???

Einlassung des Angeschuldigten (Bl. 49 d.A.) (- was heißt das????????????? )
Das heißt, das du dazu was gesagt hast. Was weiss ich natürlich nicht.
Normalerweise muß die Polkizei dich darauf hinweisen das du keine Aussage machen muß ohne anwalt.
Wie ist es da abgelaufen?
Du brauchst dringend einen anwalt, auch wenn du kein geld hast, kannste dir einen anwalt nehmen. das steht dir zu.
( über prozeskostenhilfe)
Kann dir nur raten wenns kein fake ist schnell einen anwalt aufzusuchen.
Meistens bekommen die Weiblichen geschlechter recht.

Xxx

Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz, dass Ihnen eine Straftat vom Gericht nachgewiesen werden muss. Ferner muss sich niemand selbst belasten. Kann eine Tat nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden, gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten". Dazu gehört bei dem § 184 c StGB auch, dass das Gericht Ihnen den Vorsatz bzw. ein vorsätzliches Handeln nachweisen muss.

Also hast Du nichts gemacht, somit sollten Beweise fehlen somit biste Frei.
Und übrigens wenn Sie lügt kannst Du SIE verklagen auf Schadensersatz o.ä. falls Du zu etwas genötigt wurdest, Termine verpasst hast / verpassen musstest etc.

Also ;)
VielGlück. ;)

Wohl zu spät, aber bei so einer Anklage am besten so früh wie möglich einen Anwalt einschalten. Noch besser einen, der in diesem Gebiet (Missbrauch/Nötigung/Belästigung) auch bewandert ist.

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