Plumpe Anmache im Büro: So werden Kollegen in die Schranken verwiesen

Von Nicole Freialdenhoven
21. März 2013

Das Thema Sexismus hat in Deutschland in den letzten Wochen viel Staub aufgewirbelt. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass vor allem der Arbeitsplatz ein Ort ist, an dem Frauen plumpe Anmachen und anzügliche Sprüche ertragen müssen. Denn gegen männliche Vorgesetzte kann kaum eine Frau etwas ausrichten - oder? Viele Frauen wissen gar nicht, wie sie sich wehren können und wo die Grenze zwischen harmlosen Witzen und sexistischen Sprüchen liegt.

Die Berliner Rechtsanwältin Katrin von Balluseck weist darauf hin, dass jeder Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, eine interne Beschwerdestelle einzurichten, die die Beschwerde prüfen muss. Wird tatsächlich eine sexuelle Belästigung nachgewiesen, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. In der Regel erfolgt zunächst eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung. Wichtig ist jedoch, dass die Frau die Belästigung nachweisen kann - zum Beispiel durch anzügliche E-Mails. Moderne Smartphones besitzen häufig auch eine Aufnahmefunktion, mit der verbale Anzüglichkeiten aufgenommen und so belegt werden können.

Frauen sollten sich jedoch nicht nur auf den Arbeitgeber verlassen, sondern selbst aktiv werden. Dazu gehört eine laute, bestimmte Abweisung der Anmache - und zwar direkt beim ersten Mal. Wichtig ist, dabei hart zu bleiben - wer lächelt, wird häufig nicht ernst genommen. Hilfreich ist es auch, den Kollegen, der zu nahe kommt, an der Schulter mit festem Druck wegzuschieben.