19. Januar 2010
Da schaute der 42-jährige Familienvater ganz schön dumm aus der Wäsche: er hatte nämlich beim Online-Netzwerk „wer-kennt-wen“, das eindeutig keine Börse für Sex-Hungrige ist, eine 32-jährige angebaggert. Schmutzig und eindeutig schrieb er ihr im Rahmen einer „Freundschaftsanfrage“. Sie jedoch, die sich mit Foto und realem Namen registriert hatte, um in ihrer neuen Stadt neue Menschen kennenzulernen, lehnte eindeutig ab. In ihrem Profil war sogar angegeben, dass sie in festen Händen sei.
Allerdings ließ ihr neuer Verehrer nicht locker. Da er ihren richtigen Namen und ihren Wohnort kannte, konnte er ihre Festnetznummer herausbekommen. Prompt rief er sie an, belästigte sie mit obszönen Sprüchen. Nachdem sie verschreckt auflegte, rief er wieder an. Diesmal hob der Mann der Belästigten ab, doch auch dies schreckte den Perversling nicht ab. Dem Ehemann riet er, auf seine Frau aufzupassen, da sie es „mit jedem treibe“.
Die belästigte Frau zeigte den penetranten Lüstling an. Das Gericht verurteilte ihn zu 1.000 Euro Schmerzensgeld, das an die Frau zu zahlen war, und 1.000 Euro Strafe, die er an eine soziale Einrichtung zu zahlen hat.
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