Liebesspiel mit tödlichen Ausgang - Liebhaber muss sich erneut vor Gericht verantworten

Von Nicole Freialdenhoven
25. April 2013

Bereits zum zweiten Mal muss sich ein 61-jähriger Mann aus Cottbus vor dem Bundesgerichtshof wegen Totschlags verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine 53-jährige Freundin beim Liebesspiel im Bett mit einem Gegenstand schwer verletzt und sie anschließend mit einer Decke erstickt zu haben, nachdem sie ihn gekränkt hatte.

Nachdem der Mann bereits einmal einen Freispruch erreicht hatte, sorgte nun ein neues medizinisches Gutachten für eine Wiederaufnahme des Falls.

Nach dem misslungenen Schäferstündchen hatte sich der Imbissbesitzer zunächst vor dem Landgericht Cottbus verantworten müssen, das ihn zu einer Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags verurteilte.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er "durchgedreht" sei und die Frau absichtlich tötete. Der Beschuldigte beantragte jedoch eine neue Verhandlung am Bundesgerichtshof, der das Urteil aufhob und nach Cottbus zurückverwies, wo er in einem zweiten Verfahren freigesprochen wurde.

Nun tauchte jedoch ein neues medizinisches Gutachten auf, wonach die getötete Freundin des Mannes an einer Lungenembolie verstarb und die Staatsanwaltschaft verlangte eine erneute Revision am Bundesgerichtshof. Damit geht der kuriose Fall in das vierte Jahr.