17. November 2011
Der Schenkelverkehr ist eine beliebte Sexualpraktik. Seine Geschichte lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen.
Beim Schenkelverkehr erfolgt die sexuelle Befriedigung, indem der Mann seinen Penis zwischen den Schenkeln seiner Partnerin oder seines Partners reibt. Diese Form des Liebesspiels wurde bereits im antiken Griechenland praktiziert. So gibt es bildliche Darstellungen von Schenkelverkehr im Rahmen der Päderastie zwischen Männern, auf denen der ältere Mann (Erastes) seinen Penis zwischen den Schenkeln des jüngeren Mannes (Eromenos) stößt.
Im alten Griechenland war der Schenkelverkehr zwischen Männern und ihren Lustknaben gesellschaftlich akzeptiert. So sah man ihn für den jüngeren Partner als weitaus weniger entwürdigend an als den Analverkehr. Auch die drei großen Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam stuften den Schenkelverkehr als weniger verwerflich ein, als den verpönten Analverkehr, auf dem sogar lange Zeit die Todesstrafe stand. So war er teilweise gestattet oder wurde geringer geahndet, falls dies nicht der Fall war. Die römisch-katholische Kirche bezeichnete den Schenkelverkehr als reine Sinnessünde, die keine Bestrafung erforderte. Selbst zahlreiche strenge islamische Geistliche stuften ihn lediglich als leichte Sünde ein. Dennoch gab es Staaten, in denen der Schenkelverkehr unter Strafe stand. So betrachtete man im 18. Jahrhundert in den Niederlanden den Schenkelverkehr als Vorstufe zur Sodomie, die seinerzeit eine schwere Sünde darstellte, und drohte dafür bis zu 40 Jahre Gefängnis an.
Ebenfalls unter Strafe stand der Schenkelverkehr in Deutschland, wo man ihn im Rahmen des Paragraphen 175 StGB als widernatürliche Unzucht einstufte. Einen gerichtstauglichen Nachweis zu erbringen war jedoch kaum möglich, wenn der Verkehr einvernehmlich stattfand. Darüber hinaus drohte die Bestrafung nur Homosexuellen, während heterosexueller Schenkelverkehr, der meist zur Empfängnisverhütung diente, in Deutschland stets straffrei blieb. Unter den Nationalsozialisten kam es im Jahr 1935 zu einer Verschärfung des Paragraphen 175. So galt es bereits als Unzucht, wenn man seinen nackten Körper aneinanderschmiegte. Den Verurteilten drohten bis zu 10 Jahre Zuchthaus. Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre milderte man den Paragraphen ab. 1994 wurde er dann schließlich ganz abgeschafft.
Auch in afrikanischen Kulturen praktizierte man Schenkelverkehr häufig vor der Ehe. Viele ethnologische und historische Berichte beziehen sich dabei auf Schenkelverkehr zwischen männlichen Jugendlichen. Dagegen ist von heterosexuellem Schenkelverkehr zwischen Erwachsenen nur wenig bekannt.
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