26. Januar 2010
Weil die Situation der Frauen, die im horizontalen Gewerbe tätig sind, nicht mehr zumutbar war, wurde diese untersucht. Dazu wurde von der Staatskanzlei in St. Gallen eine Projektgruppe konstituiert, die sich mit der Lebenssituation der Sexarbeiterinnen auseinandergesetzt haben.
Da die Frauen keinen ausreichenden Schutz vor Ausbeutung und Abhängigkeit haben, wird nun einiges geändert. In Zukunft erhalten sie nun persönlich ausgehändigt ihre ausländerrechtliche Bewilligung, und außerdem steht ihnen ein Musterarbeitsvertrag und auch Informationsmaterialien zur Verfügung.
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