Wissenswertes zum Prostitutionsgesetz und Ausstieg aus der Prostitution

Seit 2002 gilt Prostitution gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig. Aus dem ältesten Gewerbe der Welt auszusteigen, ist dennoch nicht einfach.

Von Jens Hirseland

Prostitution - zwischen Legalität und Kriminalität

Spricht man von Prostitution, ist damit das Anbieten von sexuellen Leistungen gegen Geld gemeint. Viele Prostituierte wollen jedoch aus dem Rotlichtmilieu aussteigen.

In Deutschland gibt es schätzungsweise 400.000 Prostituierte. Zu rund 95 Prozent handelt es sich dabei um Frauen. Etwa die Hälfte davon ist illegal tätig.

Die Prostitution gilt als das älteste Gewerbe der Welt, ist jedoch heftig umstritten. So wirkt das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen gegen Geld auf viele Menschen abstoßend. Lange Zeit hatten Prostituierte keinerlei Rechtssicherheit.

Zwar wurde im Jahr 2002 von der damaligen Bundesregierung das Prostitutionsgesetz eingeführt, um dieses Gewerbe rechtlich zu regeln, die Probleme für viele Prostituierte sind jedoch geblieben. Außerdem werden nach wie vor zahlreiche Frauen zu dieser Tätigkeit gezwungen.

Die Lage in Deutschland

Mehr als 50 Prozent aller Prostituierten stammen aus dem Ausland, vor allem aus osteuropäischen Ländern. Viele der betroffenen Frauen werden aus ihren Heimatländern eingeschleust und zu dieser Tätigkeit durch kriminelle Organisationen gezwungen.

In Deutschland befanden sich Prostituierte bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts in einer mehr oder weniger rechtlosen Situation. Erst spät machten Selbsthilfegruppen auf diesen Zustand aufmerksam und verlangten, die Prostitution als Beruf anzuerkennen.

Regelungen durch das Prostitutionsgesetz

Am 1. Januar 2002 wurde in Deutschland schließlich das Prostitutionsgesetz eingeführt, wodurch sich die rechtliche Stellung der Prostituierten deutlich verbesserte.

So wird durch das Gesetz geregelt, dass den Prostituierten ein Entgelt nach dem Erbringen von Leistungen sexueller Art zusteht.

  • Das heißt, dass Prostituierte ihren Anspruch auf Bezahlung vor Gericht einklagen können.
  • Ein Vergütungsanspruch besteht auch dann, wenn eine vorher vereinbarte Leistung vom Kunden nicht in Anspruch genommen wurde.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Prostitutionsgesetzes ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile auch Prostituierte aufnehmen. So gelten sie als Arbeitnehmerinnen oder Scheinselbstständige, wenn sie für einen Arbeitgeber tätig sind.

Im Prinzip haben sie auch die Möglichkeit, sich bei privaten Krankenkassen zu versichern, was von diesen jedoch meist abgelehnt wird, da ihnen das Risiko zu hoch ist.

Mitarbeiter der Erotikbranche können auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden.

Als Angestellte genießen sie außerdem:

Das Prostitutionsgesetz sieht ferner vor, dass auch bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber nicht dazu berechtigt ist, seine Angestellten zu sexuellen Handlungen zu zwingen.

Prostituierte haben durch das Gesetz zudem die Möglichkeit, selbstständig tätig zu sein. So gelten für Anbieter von sexuellen Dienstleistungen dieselben Rechte und Pflichten wie für herkömmliche Gewerbetreibende.

Der Weg aus der Prostitution

Da Prostitution keineswegs ein Beruf wie jeder andere ist, wünschen sich viele Frauen den Ausstieg und den Beginn eines neuen Lebens, wozu sie jedoch Hilfe benötigen. So erweist sich der Ausstieg aus dem ältesten Gewerbe der Welt oft als ziemlich problematisch, da viele Prostituierte angefeindet und gemieden werden.

Einen neuen Beruf zu ergreifen, ist unter diesem Umständen schwierig. Es gibt jedoch Organisationen und Programme, die beim Ausstieg aus der Prostitution Hilfestellung leisten.

P.I.N.K.

Dazu gehört auch die Organisation P.I.N.K., die 2010 eine Ausschreibung des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Senioren und Jugend gewann und mittlerweile in zahlreichen Städten wie

  • Berlin
  • Freiburg
  • Kehl und
  • Nürnberg

vertreten ist.

Das Prostitutionsgesetz zeigte sich als nicht wirksam genug, um Frauen beim Ausstieg aus dem Rotlichtmilieu zu helfen. Durch die Initiative des Bundesfamilienministeriums soll dieser Umstand verbessert werden.

Ziel ist es, mithilfe von Einzelbetreuungen in den Beratungsstellen der Organisation P.I.N.K. den betroffenen Frauen das Loskommen von der Prostitution zu erleichtern.

Viele der Prostituierten gehen dem horizontalen Gewerbe nur nach, weil sie arm sind oder hohe Schulden haben und hoffen auf eine baldige Gelegenheit zum Ausstieg. Auch Altersgründe oder gesundheitliche Gründe spielen eine Rolle. So werden zunehmend von vielen Freiern sexuelle Praktiken ohne Schutzmaßnahmen verlangt.

Auf den Beratungsstellen erhalten die Ausstiegswilligen Informationen über:

  • Ansprüche auf Sozialleistungen
  • Schuldenberatung
  • psychosoziale Unterstützung

DIWA

Eine weitere Hilfsmaßnahme des Bundesfamilienministeriums ist das Programm DIWA. DIWA steht für "Der individuelle Weg zur Alternative" und soll eine berufliche Neuorientierung ermöglichen.

Das Bundesmodellprojekt gibt es seit Anfang 2011. Dabei wird den Prostituierten geholfen,