Nackte Sonnenanbeterin sorgt für Ärger am Gartenzaun

Von Anna Miller
19. Mai 2014

Nicht jedem ist es recht, wenn sich die schöne Nachbarin in ihrem Garten ganz hüllenlos der Sonne zuwendet. So nun geschehen in Merzig, wo die Mieterin einer Bauernhaushälfte in ihrem Garten ein Sonnenbad ganz ohne Bekleidung genommen hat.

Der Nachbar der Mieterin, der gleichzeitig der Vermieter der Bauernhaushälfte ist, störte sich an diesem hüllenlosen Auftritt und zog vor Gericht. Im Ort gab es wohl Gerede bezüglich des freizügigen Sonnenbades und der Vermieter kündigte seiner Mieterin darauf hin fristlos.

Nacktheit ist keine Störung des Hausfriedens

Das Gericht entschied nun, dass eine Kündigung in solch einem Fall nicht angebracht und rechtens ist, da der Hausfrieden nicht nachhaltig beeinträchtigt wurde. Der Mieterin steht es frei, wie sie ihren Garten nutzt. Und wenn sie sich darin nackt sonnen möchte, dann darf sie dies auch tun.

Da ein Rechtsstreit zwischen Nachbarn in Deutschland keine Seltenheit ist, sollte man im eigenen Interesse immer darauf achten, dass man sich so in seinem eigenen "Reich" bewegt, dass niemand gestört wird. Auch beim Sonnenbaden ist es sicherlich möglich, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Selbst dann, wenn dies nicht als Belästigung oder Störung des Hausfriedens eingestuft wird.