Viel Wirbel um junge Liebe: Bundesverfassungsgericht urteilt über Knutschfleck

Von Nicole Freialdenhoven
12. Februar 2013

Als ob Deutschlands oberste Richter nichts Besseres zu tun haben: Wegen eines Knutschflecks muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit einem 14-jährigen Jungen aus Erfurt beschäftigen, den das Amtsgericht in eine Sexualstraftäter-Datei aufnehmen will.

Der Hintergrund: Nachdem seine 13-jährige Freundin mit besagtem Knutschfleck nach Hause gekommen war, zeigten ihre Eltern den Jungen wegen Kindesmissbrauchs an.

Strittig ist, ob der Kuss freiwillig erfolgte: Der Junge gab bei der ersten Verhandlung vor dem Jugendgericht Arnstadt an, das Küssen hätte aus seiner Sicht auf gegenseitiger Zuneigung beruht, während das Mädchen nach Angaben ihrer Anwältin eben diese Einvernehmlichkeit verneint habe.

In einem ersten Urteil hatte der Jugendrichter den Jungen zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert. Damit hätte der Fall abgeschlossen sein können, doch das Amtsgericht Erfurt forderte eine DNA-Probe des Jungen, damit er als "rückfallgefährdeter Straftäter" in der Gendatei für Sexualstraftäter des Bundeskriminalamtes geführt werden könne.

Das Bundesverfassungsgericht stoppte die DNA-Probe zunächst und sprach von einer nur schwer reparablen Stigmatisierung des Jungen. Ein endgültiges Urteil soll innerhalb der nächsten sechs Monate gesprochen werden.