Tierheim muss Schadenersatz zahlen, weil es einen entlaufenen Kater kastriert hat

Schadenersatz für Katzenbesitzerin nach Kastration des entlaufenen Katers im Tierheim

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. Juni 2010

Tierheime meinen es nur gut, wenn sie Fundtiere kastrieren lassen, denn so schließen sie aus, dass diese sich beim herumstreunen unkontrolliert vermehren. Das Tierheim Bad Salzuflen wurde jetzt jedoch von einer Katzenbesitzerin verklagt, deren Kater entlaufen und dort kastriert worden war.

Kater beim spazieren gehen entlaufen

Die 80 Jahre alte Dame wollte mit ihrem Siamkater an der Leine spazieren gehen, als dieser sich losriss und weglief. Nachdem er am nächsten Tag immernoch nicht zurück war, hing sie Suchplakate auf und eine Familie, die den Kater gefunden hatte meldete sich und sagte der Besitzerin, dass sie das Tier ins Bad Salzufler Tierheim gebracht hatten. Die Besitzerin machte sich sofort auf den Weg, um ihren Liebling abzuholen.

Am gleichen Tag wurde der Kater vom Tierheimarzt kastriert, weil man der Auffassung war, es handle sich um ein ausgesetztes, verwahrlostes Tier. Zunächst wollte das Tierheim der Dame ihren Kater garnicht zurückgeben, sodass ihr Anwalt erst eine Einstweilige Verfügung erwirken musste, damit man ihr den Kater zurückgibt. Die Besitzerin war geschockt und verklagte das Tierheim auf über Tausend Euro Schadenersatz, wollte sie ihren Kater doch als Zuchttier einsetzen. Da sie jedoch keine Papiere vorweisen konnte, die die Reinrassigkeit bestätigen konnten, wurde die Klage zurückgewiesen. Das Tierheim sollte der Dame dafür einen Betrag von knapp 350 Euro zahlen, damit zumindest die Nachbehandlungskosten wegen der Kastration gedeckt werden.