Entschädigungen für intersexuelle Menschen geplant

Ethikrat fordert Anpassungen von Ausweisen und Krankenkarten für intersexuelle Menschen

Von Cornelia Scherpe
27. Februar 2012

Intersexuelle Menschen sind mit vielen Tabus belegt. Hierbei handelt es sich um Menschen, die im strengen Sinne weder männlich noch weiblich sind. Ihre Biologie weicht nicht nur durch eine gemischte Hormonproduktion ab, oft besitzen sie ganz deutlich sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsorgane. So kann ein intersexueller Mensch vom Gesicht her eher weiblich erscheinen und dennoch eine Prostata besitzen.

Auswirkungen auf das soziale Leben

Diese Mischung stellt gerade die Eltern von jungen intersexuellen Menschen vor eine schwere Aufgabe. Die meisten entscheiden sich, eine Seite ihrer Kinder zu fördern und sie als Jungen oder als Mädchen aufzuziehen. Dies hat sowohl Auswirkungen auf das soziale Leben, als auch auf die Daten im Personalausweis und auf der Krankenkarte.

Vermerk auf Ausweis und Versichertenkarte

Der Ethikrat sieht das als großes Problem an und fordert eine Entschädigung für intersexuelle Menschen. Sie sollen erstens die Wahl haben, sich als Heranwachsende selbst zu entscheiden, "was" sie sein möchten. Wurde in der frühen Kindheit eine Operation zur Angleichung an eines der Geschlechter durchgeführt, sollen die Betroffenen dafür entschädigt werden.

Außerdem wäre es am Besten, wenn es bei Ausweis und Versichertenkarte nicht nur "männlich" und "weiblich" gibt, sondern auch "intersexuell". Der Gedanke dahinter: steht auf der Krankenkarte "weiblich", werden Untersuchungen der Prostata nicht von der Kasse getragen, obwohl der betroffene Intersexuelle das Organ eventuell hat.