Erste europaweite Leitlinie für Safer Sex

Die neue gemeinsame Leitlinie soll für mehr Klarheit in Bezug auf den Umgang mit Geschlechtskrankheiten sorgen

Von Cornelia Scherpe
15. Juni 2015

Sex macht Spaß, doch gerade bei wechselnden Partnern sollte jeder an übertragbare Krankheiten denken. Das Kondom gilt nach wie vor als wichtigster Schutz, damit HIV, Tripper und co. keine Chance haben.

Sexualpartner müssen zeitnah über Geschlechtskrankheiten informiert werden

Allerdings zeigt die Praxis, dass immer wieder auf Kondome verzichtet wird. Es kann auch vorkommen, dass die Gummis beim eigentlichen Sex reißen. Kommt es aus irgendeinem Grund zu ungeschütztem Sex und einer der Partner erhält vom Arzt später einen positiven Befund für eine Geschlechtskrankheit, sollten Sexualpartner zeitnah unterrichtet werden.

Bisher gab es dafür in Europa je nach Land unterschiedliche Regelungen. Eine neue gemeinsame Leitlinie soll nun für mehr Klarheit sorgen.

Mehr Konsequenz bei der Therapie der Sexualpartner

Erstellt wurde die neue Leitlinie vom "European Dermatology Forum" (kurz EDF) und der "International Union Against Sexually Transmitted Infections" (kurz IUSTI). Wichtigste Aussage ist dabei, dass die verschiedenen Länder nun alle deutlich konsequenter bei der Therapie der Sexualpartner sein sollen.

Bisher kommt es immer wieder vor, dass der eigentliche Patient zwar eine Behandlung bekommt, die Partner und ihre potenzielle Ansteckung aber teilweise komplett ignoriert werden. Das kann zu einem Ping-Pong-Spiel werden, wenn beispielsweise der Scheidenpilz der Frau behandelt wird, sie sich jedoch wenige Tage später bei ihrem Partner erneut infiziert. Bei lebensgefährlichen Geschlechtskrankheiten geht es auch darum, die Infektionsketten zu beenden, die sich schnell in Gang setzten.

Seelische Entlastung für Betroffene

Das neue "Partnermanagement" möchte infizierte Patienten auch seelisch entlasten. Sieht sich ein Behandelter beispielsweise nicht im Stande, die Diagnose den Sexualpartner mitzuteilen, soll dies geschultes Personal übernehmen. Wichtig ist aber, dass die Informationen weitergegeben werden.

Die Partnerbehandlung ist bei manchen Geschlechtskrankheiten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Da

gemäß des Infektionsschutzgesetzs gemeldet werden müssen, ist eine positive Diagnose auch behandlungspflichtig.