31.05.07 16:10
lilly
lilly

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Das erste Mal Forum

Dumme frage? Ab welchem Alter darf man Sex haben?

Ich wollte mal fragen ab welchem alter man sex haben darf?!

Auf diesen Beitrag antworten

Antworten (14)

01.06.07 21:07
Timo
Timo

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Also es ist unterschiedlich ;-) Sex Haben glaub ab 14 ;-) aber kommt auch drauf an wann es sich ergibt

MfG

04.06.07 18:00
nien2203
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
3202.05.200732nien2203 ist ist im Moment nicht online

rechtlich kenn ich mich damit leider nicht aus aber es ist von elternhaus zu elternhaus verschieden und ab und zu spielt auch die religion eine rolle !wie alt bist du denn?

04.06.07 23:13
max
max

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

sex ab 14 erlaubt, alles vorher ist strafbar!! und nien2203, du nennst dich experte aber hast rechtlich keine ahnung?? lappen...

06.06.07 20:03
Mela
Mela

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Hi ich wollt mal was fragen wegen der Frage von oben also ne gute Freundin von mir hatte schon im November Sex und ist aber erst im Juli davor 13 geworden. ihr Freund war fast 18 ist das strafbar?????????

09.06.07 17:20
max
max

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

@mela: meiner meinug nach ja, sex erlaubt ist erst ab 14.... und dann gibts auch bestimmte regeln wie alt die partner sein dürfen!! guck ma auf www.bravo.de da findeste das unter doktoer sommerteam

viele grüße

25.07.07 16:56
Centaura
Centaura

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Phuuu, mir stellts die Nackenhaare auf...

Wer keine Ahnung hat, sollte auch nicht antworten. Es gibt kein ALter für Sex, aber natürlich ein Alter für Strafen.

Für Deutschland gilt: "§ 182 des Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der Erwachsene dabei eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Außerdem sind sexuelle Handlungen eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen ein Entgelt dazu gebracht wurde."

In Österreich sieht es ähnlich aus:
"§ 207b. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
(1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."

Und in der Schweiz ist es so:
"Artikel 187 StGB
1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht,wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
3. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder hat die verletzte Person mit ihm die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Gefängnis"

Wann man zum ersten Mal Sex hat, muß man fühlen. Wenn man schon mal so eine Frage stellt (sorry, aber sie ist wirklich dumm, aber trotzdem wichtig), ist man vermutlich noch nicht reif genug, um sich dieser Aufgabe zu stellen.

Auf keinen Fall sollte man Sex haben, weil ihn ja angeblich alle anderen schon haben oder weil es von einem erwartet wird. Daher gibt es auch kein Alter. Sonst müßte sich ja jeder zu seinem 14. Geburtstag gesagt haben: "verdammt, jetzt bin ich 14, ich muß unbedingt zusehen, daß ich endlich Sex habe".
Es ist auch mit 18 oder noch später nicht zu spät. Es ist etwas was man nicht machen sollte, aufgrund von Zwängen, sondern nur dann wenn man sich absolut sicher ist und nicht der geringste Zweifel besteht.

Im übrigen sollte man sich nirgends, nicht nur beim Sex, einem Gruppenzwang unterordnen. Jeder hat seinen eigene Persönlichkeit und ist sein eigener Herr. Wenn man Angst hat, bei den Freunden untendurch zu sein, weil man gewisse Blödheiten nicht mitmacht, dann sind das sowieso keine Freunde, wenn sie einem tatsächlich fallen lassen. Lieber keine Freunde oder nur ein oder zwei, als falsche Freunde, die mich unter Druck setzen, aber wenn es drauf ankommt sowieso nicht für mich da sind.

17.10.08 18:09
florian
florian

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Hallo

Ab dem zeitpunkt 14 oder 16 lebensjahr

17.10.08 19:48
Rainbow14
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
498501.09.20084995Rainbow14 ist ist im Moment nicht online

@lilly

Wenns nach "haben darf" geht, ja dann stimmt 14-16, aber wer schaut schon im Gesetz nach ...! Also ich kenne Keinen und Keine!

17.10.08 21:27
marc_andrea
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
417.10.20084marc_andrea ist ist im Moment nicht online

@lilly

Ich sage dazu nur eines: ich habe das recht nicht gesehen, also ist es ungesetzlich(simpsonsfolge^^)

02.01.09 13:07
Albmax
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
1802.01.200918Albmax ist ist im Moment nicht online

Es kommt nicht auf das alter an

Kein gesetz der welt interessiert sich für das alter in welchem man sex haben darf......nur wie alt der jeweilige partners eines jugendlichen oder gar kindes ist , ist gesetzlich geregelt , das hat ja centaura oben hoffe für alle verständlich aufgeführt....

aber leute......es ist in ordnung sich schon in jungen für den sex zu interessieren.....m.E. nach auch wenn es zwei miteinander machen welche erst 13 sind.....oder jünger.....aber beide ziemlich gleichalt......ob ihr es nun macht um mitreden zu können.......boah ich hab schon......oder weil ihr tatsächlich schon lust und schöne gefühle dabei habt ist zweitrangig......ERSTRANGIG HINGEGEN SOLLTE IMMER SEIN SICH VOR KRANKHEITEN UND GGF SCHWANGERSCHAFT ZU SCHÜTZEN

in diesem sinne euch allen viel spass beim üben üben üben

max

09.07.09 15:12
horselovergirl
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
5407.07.200966horselovergirl ist ist im Moment nicht online

@mela

Ja das ist strafbar...und wie !

14.07.09 18:55
Sarandis12
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
4504.07.200953Sarandis12 ist ist im Moment nicht online

OMG... wann seit ihr denn auf den Kopf gefallen

ES GIBT KEIN GESETZ WANN MAN SEX HABEN DARF... wenn ich mir solche scheiße anhöre von horselovegirl oder so... es ist nicht verboten wann man miteinander schläft... und diese Gesetze die Centaura da so schön aufgeschrieben hat gelten nur für Sexuelle Praktiken zwischen VOLLJÄHRIGEN UND KINDERN und nicht untereinander... (man nennt es übrigens nur vergewaltigung wenn der Partner den Sex nicht will...) oder rennt ihr etwa zur Polizei wenn ihr 15 seit und euer Freund über 18?? nein... solang der Partner den Sex will ist er auch erlaubt!! kapiert?? ich hoffe ich konte helfen

PEACE

20.02.10 10:10
BerlinFan
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
1618.02.201022BerlinFan ist ist im Moment nicht online

Hi

Gesetzlich erst ab 14.
Viele halten sich aber nicht daran.

Gestern 14:38
AlenaHaley
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
3625.06.201140AlenaHaley ist ist im Moment nicht online

...

Offiziell ist es ab 14 erlaubt, aber nur, solange dein/e partner/in unter 18 ist, wenn er/sie über 18 ist, und du unter 18, ist es verboten. (glaube ich :P)


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