Werden die Grundrechte des Kindes durch die Beschneidung verletzt?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Oktober 2012

Das Bundeskabinett hat das neue Gesetz zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen verabschiedet, wobei dieser Eingriff keiner Strafverfolgung bedarf, wenn er nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.

Bei diesem Eingriff muss gewährleistet sein, dass das Kind keine Schmerzen verspürt, also eine Betäubung oder Narkose erhält. Zusätzlich müssen die Eltern über die Risiken eines solchen Eingriffs aufgeklärt werden und es darf keine Gefahr für das Wohl des Kindes bestehen.

Doch jetzt meldet sich der Verband der deutschen Kinderärzte zu Wort, die darin eine Verletzung der Grundrechte des Kindes sehen. So steht, nach Meinung des Verbandes, nicht die körperliche Unversehrtheit im Vordergrund, sondern das Elternrecht sowie die Religionsfreiheit.