Regierung einigt sich auf Neuregelung zur religiösen Beschneidung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. Oktober 2012

Nachdem das Landgericht in Köln die religiöse Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung bezeichnet hatte, kam es zu Protestaktionen von Seiten der muslimischen und auch jüdischen Bevölkerung. Jetzt hat die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP sich auf eine Neuregelung geeignet, wobei auch ein Geistlicher, der eine dementsprechende Ausbildung besitzt, eine solche religiöse Beschneidung vornehmen darf.

Grundvoraussetzungen sind dabei, dass die Eltern über die Risiken und eventuell auftretenden medizinischen Komplikationen vorher informiert werden müssen. Außerdem muss eine entsprechende Betäubung bei dem Kind gewährleistet sein, so dass es keine Schmerzen erleiden muss.