Klares Urteil zur Beschneidung bei Kindern - in Deutschland ist sie strafbar

Von Cornelia Scherpe
29. Juni 2012

Für Muslimen und Juden ist sie ganz normal: die Beschneidung. Aus religiösen Gründen wird bei den männlichen Kindern dieser Eingriff in sehr jungen Jahren durchgeführt. Das Landgericht in Köln hat sich mit dieser Thematik auseinander gesetzt und spricht für in Deutschland lebende Kinder ein klares Urteil: hierzulande ist die Beschneidung eine Straftat.

Kinder, die in Deutschland leben, sollten das Recht haben, sich später selbst für das Ausleben oder das Ablehnen der elterlichen Religion zu entscheiden. Da sie das zum Zeitpunkt der Beschneidung noch gar nicht beurteilen können, ist der Eingriff durch die Eltern eine Körperverletzung.

Die Richter aus Köln sind der Meinung, dass ein solch weitreichender Eingriff, da er nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und den Körper auf Dauer verändert, von jedem Menschen im vollen Bewusstsein seiner Identität befürwortet werden sollte. Die Beschneidung sollte daher niemals bei Kindern durchgeführt werden, sondern nur bei reiferen Teenagern und Erwachsenen, die aus festen Glauben hinter dieser Tradition stehen.

Damit sagt das Gericht deutlich, dass bisher durchgeführte Beschneidungen hierzulande eine Straftat waren und auch künftige Eingriffe an Kindern als solche gewertet werden. Ärzte befinden sich damit nicht mehr in einer Grauzone, sondern müssen Beschneidungen bei Kindern ablehnen, sonst machen sie sich selbst strafbar.

Das Landgericht betont in seinem Urteil deutlich, dass Eltern sich durch diesen Richtspruch nicht in ihrer Erziehungsfreiheit eingeschränkt fühlen sollten. Es sei durchaus zumutbar, das Kind zunächst groß zu ziehen und dieses dann selbst entscheiden zu lassen.