Beschneidungsgesetz - Deutsche Liga für das Kind fordert Nachbesserungen

Von Dörte Rösler
29. April 2014

Seit Dezember 2012 ist die Beschneidung von männlichen Kindern neu geregelt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte lehnt das Gesetz ab. Nun fordert auch die Deutsche Liga für das Kind Nachbesserungen: das Kindeswohl sei nicht genug berücksichtigt.

Aktuelle Gesetzeslage

Laut Gesetz dürfen muslimische und jüdische Eltern ihre Söhne auch ohne medizinische Notwendigkeit beschneiden lassen - vorausgesetzt, der Eingriff wird von einem Arzt durchgeführt. Der Deutschen Liga für das Kind reicht diese Bedingung nicht aus. In einem Positionspapier fordert sie fünf Regeln für eine straffreie Beschneidung.

Schmerzbehandlung und psychologische Begleitung

So soll die Beschneidung nicht nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen sondern auch eine effektive Schmerzbehandlung umfassen. Außerdem müsse für die Kinder eine psychologische Begleitung bereitstehen.

Bessere Aufklärung, längerer Entscheidungsprozess

Drei weitere Bedingungen beziehen sich auf den Entscheidungsprozess für den Eingriff. Es sollen neben einer angemessenen Beteiligung des Kindes auch die Eltern umfassender über Risiken der OP aufgeklärt werden. Damit die Entscheidung in Ruhe reifen kann, müssen zwischen Aufklärungsgespräch und Zustimmung mindestens zwei Tage verstreichen.