Schulpflicht Sexualkunde nun mit einem Urteil gestärkt

Von Viola Reinhardt
11. August 2009

Aufklärung im Rahmen des Schulunterrichts, ist nun auch von richterlicher Seite unterstützt. Zwei Eltern hatten ihren Kindern den Schulbesuch verwehrt, weil in einem Theaterstück der sexuelle Missbrauch zum Thema gemacht wurde und auch die Karnevalszeit ihnen bitter aufstoss. Per Gericht wurde diesen Eltern nun eine Strafe in Höhe von 80€ auferlegt.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sehen es als durchaus legitim an, dass Kinder unabhängig ihres Glaubens am Sexualkundeunterricht und ähnlichen Schuleinheiten teilnehmen müssen. Solange die Schulen nicht ideologisch oder politisch eine Beeinflussung auf die Schüler nehmen und sich in Toleranz und Neutralität hinsichtlich der Themen üben würden, sei solch ein Unterricht und die Teilnahme daran vollkommen akzeptabel.