Eltern sollen für die Änderung des Namens ihrer Tochter 557 Euro zahlen

Mutter nannte von der Geburt verwirrt den falschen Namen und soll nun für Änderung zahlen

Von Melanie Ruch
23. Mai 2011

Am 19. April kam die Tochter von Familie Obernhuber im österreichischen Salzburg zur Welt. Weil die Mutter nach der Geburt ihres Kindes noch etwas durch den Wind war, vertauschte sie bei der Namensgebung ihrer Tochter einen Buchstaben und soll nun 557 Euro für die Namensänderung zahlen.

Eigentlich sollte die Kleine Leah Maria Ellen heißen. Der dritte Vorname stammt von Leahs Urgroßmutter aus England und weil sich Vater Michael nicht mehr sicher war, ob ihr Name mit A oder mit E geschrieben wird, fragte er Mutter Jennifer. Da die aber noch so aufgebracht von der Geburt war, sagte sie kurzerhand, dass der Name mit A geschrieben wird und so heißt die Kleine jetzt Leah Maria Allen.

Natürlich fragten die Eltern sofort wegen einer Abänderung des Namens nach, doch das soll sie jetzt 557 Euro kosten. Nachdem die Zeitung "Krone" sich jedoch an das Ministerium gewandt hatte, soll nun geprüft werden, ob die Eltern von den Kosten befreit werden können.