Gebrauchnamen werden in Luxemburg abgeschafft: Namensänderung in Geburtsurkunde jetzt beantragen

Von Ingrid Neufeld
13. Februar 2014

Im Nationalsozialismus wurden den Luxemburgern zwangsweise deutsche Namen verordnet. In den nächsten Wochen können sie diese deutschen Vornamen in ihrer Geburtsurkunde in einen französischen Namen umwandeln lassen.

Offizielle Änderung des Vornamens in der Geburtsurkunde möglich

Rund 17.000 Einwohner Luxemburgs sind davon betroffen. So kann aus Peter wieder Pierre werden, oder aus Johannes der französische Name Jean. Im Grunde ist diese Vorgehensweise schon seit vielen Jahren gängig, doch nun können die Geburtsurkunden ganz offiziell geändert werden.

Nachdem Luxemburg im Mai 1940 besetzt worden war, gab es neue Gesetze zur "Germanisierung". Dazu gehörte die Abschaffung von "Bonjour", oder auch das Benutzen einer Baskenmütze, sowie die Angleichung der französischen Namen an deutsche Vornamen. Babys, die ab diesem Zeitpunkt zur Welt kamen, durften von vornherein keine französischen Namen mehr erhalten.

Viele Luxemburger ließen ihren Vornamen nach der Befreiung in einen, meist französischen, "Gebrauchsnamen" umwandeln.

Namensänderung nur bis zum 1. Juli möglich

Ab dem 1. Juli gibt es allerdings eine Gesetzesänderung, die das nicht mehr zulässt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Name, der in der Geburtsurkunde eingetragen ist, amtlich. Deshalb können die Luxemburger, ab Geburtsjahrgang 1945 und älter ihre Geburtsurkunden ab sofort kostenlos und formlos sogar per Post umschreiben lassen.