Ein Grab für tot geborene Babys: Gesetzesänderung macht es möglich

Gesetzesänderung macht es Eltern leichter, einen würdevollen Abschied von Sternenkindern zu nehmen

Von Nicole Freialdenhoven
4. Februar 2013

Bislang waren tot geborene Babys, die weniger als 500 Gramm wogen, juristisch nicht existent und galten als Fehlgeburten. Dies ändert sich nun: Die sogenannten "Sternenkinder" dürfen ab jetzt beim zuständigen Standesamt mit einem Namen registriert werden und eine echte Bestattung erhalten. Möglich gemacht hat dies der Einsatz eines Ehepaares, das selbst betroffen war.

Petition findet Weg in den Bundestag

Barbara und Mario Martin verloren drei Babys, von denen zwei unter 500 Gramm wogen und somit nicht wirklich existierten. Joseph-Lennard kam im siebten Monat zur Welt und starb nach nur drei Stunden. Ein Zwillingspaar, das Tamino-Federico und Penelope-Wolke genannt wurde, überlebte ebenfalls nicht. Tragisch: Die kleine Penelope, die 500 Gramm wog, durfte existieren, ihr nur 290 Gramm schwerer Bruder nicht. Dagegen wehrten sie sich mit einer Petition, die von 40.000 Menschen unterschrieben wurde und so den Weg in den Bundestag fand.

Würdevoller Abschied

Jedes Jahr kommen in Deutschland etwa 1500 Kinder zur Welt, die unter 500 Gramm wiegen und keine Überlebenschance haben. Die Gesetzesänderung macht es den Eltern nun leichter, einen würdevollen Abschied von ihren Kindern zu nehmen und diese offiziell unter ihrem Namen bestatten zu lassen. Einschränkungen, z.B. nach Anzahl der Schwangerschaftswochen, gibt es keine mehr.