Eine Frage der Ethik: Was will oder darf man über die Gene des Ungeborenen wissen?

Von Cornelia Scherpe
12. Dezember 2013

Schon immer wollten werdende Eltern gern wissen, wie es um die Gesundheit ihres Ungeborenen steht. Dieser Wunsch ist völlig natürlich und man kann zunächst nichts Schlechtes daran sehen.

Blutprobe ersetzt Fruchtwasseruntersuchung

Bis vor kurzem waren die Möglichkeiten zur genauen Analyse des Ungeborenen aber noch recht beschränkt. Wollte man genaue genetische Aussagen haben, musste von der schwangeren Frau etwas Fruchtwasser entnommen werden. Dieses Vorgehen allerdings ist nicht ganz ungefährlich und wurde daher nur angewandt, wenn es aufgrund elterlicher Vorerkrankungen wirklichen Anlass zur Sorge gab.

Doch die moderne Medizin hat es möglich gemacht, dass man auf die Fruchtwasseruntersuchung verzichten kann und nur noch eine Blutprobe der werdenden Mutter benötigt. Dieses neue Vorgehen ist völlig ungefährlich für Mutter und Kind und gibt ebenfalls sehr zuverlässige Aussagen über die Gesundheit des Kindes. Aufgrund dieser Tatsache entscheiden sich immer mehr werdende Mütter für eine solche Vorabanalyse ihres Kindes um beispielsweise auf das Down-Syndrom hin zu testen.

Ungeborenes ohne Entscheidungsmöglichkeit

Aus ethischer Sicht sind die neuen Möglichkeiten jedoch bedenklich. Schon längst haben sich zwei Lager gebildet, die darüber streiten, welches Recht die Eltern auf genetische Informationen ihres Kindes haben. Das Gendiagnostik-Gesetz sagt bisher aus, dass jede Frau und jeder Mann ein Recht auf informative Selbstbestimmung hat. Das bedeutet, dass die Bürger sich genetische Informationen über ihre eigene Person holen dürfen.

Das neue Problem ist jedoch, dass ein ungeborenes Kind noch gar nicht die Möglichkeit hat, über die eigenen Informationen zu entscheiden. Das Recht muss daher entweder aberkannt werden, oder aber in die Zuständigkeit der Eltern übergeben werden. Der Konflikt zwischen Kindeswohl, Verantwortung und Diskriminierung wird sich daher in Zukunft noch weiter zuspitzen.