Erweiterung des Ultraschalls in der Schwangerschaft - wissenswerte Hinweise

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
8. Juli 2013

Der Ultraschall gilt als gängige Untersuchung während der Schwangerschaft, um zu prüfen, ob sich das Kind im Mutterleib gesund entwickelt. Doch die Routine-Untersuchung wurde in den letzten Jahren kritisiert, da die Quote für früh erkannte Fehlbildungen nicht hoch genug angesehen wurde. Seit Anfang dieses Monats gibt es nun den zweiten Ultraschall, welcher sich auf neue Mutterschaftsrichtlinien beläuft.

Zwischen der 19. Und 22. Schwangerschaftswoche ist es nun möglich, neben dem Basis-Screening auch die zweite Untersuchungsform zu wählen, die auf die Organe ausgeweitet ist. Zudem liegt den behandelnden Ärzten eine Checkliste vor, die sie Punkt für Punkt durchgehen, um so mögliche Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen. Zu diesen Punkten gehören unter anderem, ob die Bauchwand geschlossen oder das Kleinhirn sichtbar ist.

Neben der eigentlichen Untersuchung sehen die Mutterschaftsrichtlinien vor, die werdenden Eltern genauestens über den Ultraschall aufzuklären, denn daran mangelte es in vergangener Zeit ebenfalls. Zur Durchführung des zweiten Ultraschalls sind nur Ärzte mit einer entsprechenden Qualifikation berechtigt. Wurden beim Organ-Screening Auffälligkeiten gesichtet, kommt anschließend eine so genannte Fein-Diagnostik zur Anwendung, für die die Schwangeren zum Teil auch an Spezialisten überwiesen werden.

Die Kosten für die zweite Ultraschalluntersuchung werden von den Krankenkassen übernommen, allerdings kann die Abrechnung erst ab kommendem Jahr erfolgen, sodass werdende Mütter, die das Organ-Screening ab jetzt in Anspruch nehmen möchten, die Rechnungen bei der Krankenversicherung einreichen müssen und das Geld im nächsten Jahr zurück erstattet bekommen.