Der Besuch einer Schwangerschaftsberatung ist vor einem Schwangerschaftsabbruch Pflicht

Wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, ist die Frau, welche einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht, zu einem Gespräch in einer anerkannten Beratungsstelle gezwungen. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtberatung. Dazu müssen sie sich zuvor in einer Schwangerschaftsberatungsstelle eine Bescheinigung ausstellen lassen. Diese erhalten die Frauen nach einem ausführlichen Gespräch mit einem der Mitarbeiter.

Von Claudia Haut

Wenn eine Frau ihr Baby abtreiben lassen möchte, ist dies ein großer Eingriff in den Körper und die Psyche.

Sinn und Zweck der Schwangerschaftsberatung

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig.

Der Abbruch wird nur dann nicht strafrechtlich verfolgt, wenn es medizinische Gründe für den Schwangerschaftsabbruch gibt oder wenn die Frau sich zuvor in einer Schwangerschaftsberatungsstelle informieren ließ.

Ziel des Beratungsgesprächs

Solche Beratungsgespräche werden zum Beispiel bei Pro Familia und anderen anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Dabei geht es nicht um eine moralische Bewertung, oder dass die Frau sich rechtfertigen muss. Vielmehr geht es darum Alternativen und andere Perspektiven aufzuzeigen.

Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aufzeigen

In der Beratungsstelle arbeiten besonders geschulte Mitarbeiter, deren Aufgabe es unter anderem ist, der Frau oder dem Paar Wege aufzuzeigen, wie sie mit Baby zum Beispiel finanziell unterstützt werden können. Die werdende Mutter erhält hier Informationen, welche Leistungen ihr mit Baby zustehen und welche Hilfen sie in Anspruch nehmen kann.

Hilfe und Unterstützung

Oft ist die Frau in einer verzweifelten Situation und nicht mehr in der Lage objektiv alle Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen. Eventuell ist sie auch noch nicht wirklich entschlossen was ihren Kinderwunsch betrifft. Das Beratungsgespräch will helfen und unterstützen, aber auch informieren, beispielsweise über finanzielle und soziale Hilfen.

Meist gibt es Wege und Möglichkeiten, welche der Frau nicht bewusst sind und die sie nicht kennt. Die Beratung wird Pro und Contra aufzeigen und das Für und Wider genau abwägen. Damit ist das Beratungsgespräch eine Entscheidungshilfe.

Die Entscheidung liegt allein bei der Schwangeren

Oft sind es Probleme, Sorgen, vor allen Dingen aber die Lebensumstände, welche die Frau glauben lassen, dass sie das Kind nicht austragen kann. Unter Umständen kann die Beratung aus neutraler Sicht zur Findung von Lösungsmöglichkeiten beitragen.

Die Beratung will vielleicht zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen, aber sie wird nicht versuchen die Frau umzustimmen, wenn sie bereits eine Entscheidung gegen das Kind getroffen hat.

Die Entscheidung, ob sie die Schwangerschaft fortführt oder abbricht, liegt ganz allein bei der Frau. Die Berater und Beraterinnen sind speziell geschult, so können sie professionelle und kompetente Hilfe leisten.

Um helfend eingreifen zu können, müssen die Beratenden die Gründe, die gegen eine Schwangerschaft sprechen, kennen. Aber die Frau ist nicht verpflichtet, Gründe zu nennen.

Ein Beratungsgespräch ist immer kostenlos und kann bei Bedarf auch mehrere Gespräche umfassen.

Ausstellung einer Bescheinigung

Möchte eine Frau auch nach dem Gespräch noch eine Abtreibung des Babys vornehmen lassen, so stellen die Mitarbeiter der Schwangerschaftsberatungsstelle eine spezielle Bescheinigung über das stattgefundene Gespräch aus. Diese ist für den Arzt bestimmt, der den Abbruch vornehmen wird. Grundsätzlich ist die Aufgabe der Schwangerschaftsberatungsstellen jedoch, das ungeborene Leben zu schützen.

Die Frauen oder Paare, die sich hier beraten lassen, werden zu keiner Entscheidung gedrängt oder gezwungen. Sie werden umfassend beraten und müssen sich dann selbst für oder gegen ihr Baby entscheiden.

Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch

Die Bescheinigung muss einem Frauenarzt vorgelegt werden, der nicht bei der Schwangerschaftsberatung anwesend war. Dies ist Voraussetzung, dass der Arzt den Schwangerschaftsabbruch straffrei vornehmen darf.

Wichtig ist auch, dass der Schwangerschaftsabbruch, der auf Wunsch der Frau erfolgt, in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgt.

Wartezeit bis zur Abtreibung

Zusätzlich ist es auch notwendig, die Schwangerschaftsberatung mindestens drei Tage vor dem geplanten operativen Eingriff durchführen zu lassen, um sich durch den Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar zu machen.

Diese Regelung will die Frau vor überstürzten Handlungen schützen. So hat sie noch einmal Zeit, alles genau zu überdenken und in Ruhe ihre Entscheidung zu treffen.

Der Wirkung des Beratungsgespräches soll so genügend Zeit eingeräumt werden.