Gericht in Argentinien untersagt Vergewaltigungsopfer Abtreibung

Von Marion Selzer
10. Oktober 2012

Mit der Begründung, dass es unmöglich sei, eine Straftat wieder rückgängig zu machen, indem man unschuldiges Leben auslösche, untersagte eine Richterin aus Argentinien einem Vergewaltigungsopfer die Durchführung einer Abtreibung.

Mit diesem Urteil widersetzte sich die Richterin der Entscheidung des obersten argentinischen Gerichtshofs, der erst im März darüber entschieden hatte, ab sofort Abtreibungen nach Gewaltdelikten zuzulassen. Das 32-Jährige Opfer kann nun auf die Unterstützung der zuständigen Bürgermeisterin hoffen, die gegen das Urteil vorgehen möchte.