Vaterschaftstests vor Geburt des Kindes verboten

Von Thorsten Hoborn
30. Juni 2010

Vaterschaftstets dürfen seit Anfang des Jahres nur noch nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden. Die so genannten pränatalen Tests, die durch eine Chorionzottenbiopsie oder eine Fruchtwasserentnahme das Abstammungsverhältnis klären können, dürfen nur noch zur Klärung von Vergewaltigungs- oder Inzestfällen durchgeführt werden.

Das konkrete Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind, wird auf Grundlage schriftlicher Einwilligungsvereinbarung, nun anhand eines Mundschleimhaut-Abstriches durchgeführt. Im Vergleich zu einer Gewebe- oder Blutentnahme träg das Neugeborene auf diese Weise ein kleineres Gesundheitsrisiko.

Das Statistische Bundesamt verzeichnete seit Jahresbeginn einen 1,3-prozentigen Anstieg durchgeführter Schwangerschaftsabbrüche. Ob diese Entwicklung in Relation zu dem Verbot pränataler Vaterschaftstests steht, ist noch unklar.