Gründe für eine Abtreibung und deren religiöse Aspekte

Durch einen Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung genannt, wird eine unerwünschte Schwangerschaft absichtlich beendet. Vor einem Abbruch muss jedoch in der Regel eine Beratung erfolgen. Einem Schwangerschaftsabbruch liegt immer eine schwerwiegende Entscheidung zugrunde. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt. Aus religiöser Sicht ist dieser jedoch verboten.

Von Claudia Rappold

Gründe für eine Abtreibung

Medizinische Indikation

Zunächst gibt es eine medizinische Indikation, die einen Abbruch nötig werden lassen. Wenn zum Beispiel

vorliegen oder zu befürchten sind.

Auch wenn eine Fortsetzung der Schwangerschaft ein Risiko für die körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedeuten würde, liegt eine medizinische Indikation vor.

Bestimmte Erkrankungen der Mutter sowie die Einnahme bestimmter Medikamente können ebenso Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sein.

Kriminologische Indikation

Von einer kriminologischen Indikation spricht man, wenn die Frau zum Beispiel vergewaltigt wurde und deshalb das Kind nicht austragen will. Die Indikation muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Dieser bestätigende Arzt darf im Anschluss aber nicht den Eingriff vornehmen.

Berufliche und private Gründe

Auch wirtschaftliche und soziale Faktoren können eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung gegen das Kind spielen. So haben Frauen oft Angst um ihre Existenz, beispielsweise eine Ausbildung nicht beendet zu können oder den Arbeitsplatz zu verlieren.

Auch partnerschaftliche und familiäre Probleme können ausschlaggebend für einen Schwangerschaftsabbruch sein.

so könnte die Frau ungewollt schwanger werden und sich mit der Schwangerschaft und dem Kind überfordert fühlen. Häufig passt eine Schwangerschaft dann nicht in das geplante Lebenskonzept oder Frauen werden von ihrem Partner zu einem Abbruch gedrängt.

Beratung und Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch

In Deutschland hat eine Frau das Recht, einen Schwangerschaftsabbruch zu verlangen. Liegen jedoch keine medizinischen Gründe für eine Abtreibung vor, muss sie sich bei einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel Pro Familia beraten lassen.

Wohl kaum eine Frau wird die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch leichtfertig treffen. Sie muss, auch wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, eine anerkannte Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist kostenlos. Angestellte wollen die Frau bei ihrer Entscheidung unterstützen und sie über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Eine schwierige Entscheidung

Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft ist oft sehr schwer. Während manche Frauen sich sofort für ihr Kind entscheiden, bevorzugen andere dagegen eine sofortige Abtreibung.

Die meisten Frauen wissen jedoch nicht genau, für welche Möglichkeit sie sich entscheiden sollen. So werden durch eine Schwangerschaft fast alle Bereiche des Lebens beeinflusst.

Wichtig ist dann, dass sich die Betroffene nicht von anderen Menschen zu der einen oder anderen Lösung drängen lässt, sondern auf ihre eigene innere Stimme hört und zu ihrer Entscheidung steht. Zu groß ist sonst die Gefahr, später durch eine falsche Entscheidung Schuldgefühle, Wut, Depressionen oder gar Abneigung gegen das eigene Kind zu empfinden.

Tipps für die richtige Entscheidung

Um eine Entscheidung treffen zu können, ist es ratsam, dass sich die Schwangere über ihre Lebenssituation und ihre Zukunftserwartungen klar wird. Dabei kann es helfen, die eigenen Gedanken zu Papier zu bringen oder bei nahestehenden Menschen Rat zu suchen.

Unterstützung erhält man aber auch bei speziellen Beratungsstellen, die unter anderem über Hilfen für Eltern und Alleinerziehende, finanzielle Unterstützung im Falle einer Abtreibung oder gesetzliche Leistungen informieren.

Gesetzliche Lage in Deutschland

Entscheidet sich eine schwangere Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, ist sie sogar verpflichtet, eine anerkannte Beratungsstelle aufzusuchen, um dort einen Beratungsschein zu erhalten. Zwischen der Beratung und dem Abbruch der Schwangerschaft muss ein Zeitraum von wenigstens drei Tagen liegen.

Das heißt, dass die Abtreibung erst am vierten Tag durchgeführt werden darf. Auf diese Weise wird der Schwangeren Gelegenheit gegeben, noch einmal über alles nachzudenken, bevor sie eine endgültige Entscheidung trifft.

Der Schwangerschaftsabbruch muss allerdings spätestens zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfinden. Bis dahin ist eine Abtreibung nach Paragraph 218 StGB straffrei, sofern sich die Schwangere auf einer entsprechenden Stelle beraten lässt. Nur in Folge einer medizinischen Indikation gibt es auch so genannte Spätabbrüche, die auch noch nach der zwölften Woche stattfinden können.

Beratungsstellen

Die Beratung kann bei einem staatlichen Träger erfolgen, wie

  • dem Gesundheitsamt
  • kirchlichen Einrichtungen
  • freien Beratungsstellen wie Pro Familia

Bei kirchlichen Stellen ist allerdings zu bedenken, dass ein Beratungsschein nur von evangelischen Organisationen ausgestellt wird. Bei katholischen Einrichtungen wie Caritas oder Donum Vitae erhält man zwar eine Beratung, jedoch keine Bescheinigung.

Das Beratungsgespräch dient dazu, ungeborenes Leben zu schützen und die Schwangere zu ermutigen, ihr Kind doch noch auszutragen. Dabei werden auch Hilfswege aufgezeigt. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch allein die Frau.

Da die Mitarbeiter einer Beratungsstelle der Schweigepflicht unterliegen, wird das Gespräch vertraulich behandelt.

Wann keine Beratungspflicht besteht

Keine Beratungspflicht besteht dagegen, wenn der Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen erfolgt. Dies ist dann der Fall, wenn das Leben und die Gesundheit der Schwangeren durch das Fortsetzen der Schwangerschaft gefährdet sind.

Der Umgang der Kirche mit dem Thema der gezielten Abtreibung

Meist ist der Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, dass die Frau ungeplant schwanger geworden ist und sich nicht vorstellen kann oder möchte, in ein paar Monaten ein Baby im Arm zu halten. In einigen Fällen wird der Schwangerschaftsabbruch jedoch auch vorgenommen, weil das ungeborene Kind krank oder behindert ist.

Verbot durch die Kirche

Aus Sicht der Kirche ist ein Schwangerschaftsabbruch verboten, da hier Leben zerstört wird. Schon in den zehn Geboten heißt es: Du sollst nicht töten.

Dies gilt nicht nur für die werdenden Eltern, die ihr Kind "töten" lassen sondern auch für alle, die am Schwangerschaftsabbruch beteiligt sind. Demnach verstoßen auch

gegen dieses Gebot.

Gleiches gilt auch für Mitarbeiter von Beratungsstellen. Hier müssen sich Paare hinwenden, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten und sich vor dem Eingriff beraten lassen.

Jeder Mitarbeiter, der die werdenden Eltern nicht davon überzeugen kann, das Kind auszutragen, verstößt streng genommen gegen das Gebot "Du sollst nicht töten".

Sogar die Menschen, die von der Schwangerschaft und dem Vorhaben zum Abbruch wissen, wie etwa

begehen aus Sicht des Christentums eine Sünde, da sie die werdenden Eltern nicht davon abhalten.

Akzeptierte Ausnahmefälle

Einige Pfarrer und Theologen beider großer christlicher Kirchen akzeptieren jedoch wenige Ausnahmen, in denen ein Schwangerschaftsabbruch zum Wohl des Kindes (z.B. schwerstbehindert) oder der Mutter (schwere Erkrankung, Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung) geduldet wird.

Dennoch handelt es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch aus Sicht der Kirche um die Tötung eines Lebewesens. Denn ab dem Zeitpunkt, bei dem ein Spermium eine Eizelle befruchtet hat, entwickelt sich Leben. Dieses Leben ist schützenswert, auch schon in diesem frühen Stadium.

Bereits die Tötung eines Embryos stellt eine Sünde dar.