Die Entscheidung für oder gegen eine Pränataldiagnostik liegt bei den Eltern

Von Katja Grüner
7. Juni 2013

In der modernen Medizin gibt es zahlreiche Möglichkeiten zu untersuchen, ob das Baby im Mutterleib gesundheitlich eingeschränkt sein wird oder völlig normal zur Welt kommt. Diese pränatalen Untersuchungen können Gendefekte diagnostizieren, die nicht behandelt werden können.

Dazu zählt zum Beispiel die Fruchtwasseruntersuchung mittels Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese, ebenso wie die Nackenfaltenmessung. Diese Untersuchungen können Gendefekte wie das Down-Syndrom sicher diagnostizieren. Auch gibt es mittlerweile einen neuen, sehr teuren Bluttest, der jedoch von den Kassen nicht gezahlt wird.

Für ängstliche Eltern sind diese Verfahren beruhigend, können aber auch schwerwiegende Entscheidungen zur Folge haben. Wenn nach der Untersuchung alles in Ordnung ist, so können die Eltern die Schwangerschaft befreit genießen. Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Gendefekt festgestellt wird? Die Paare stehen dann vor einer schweren Entscheidung: Soll der behinderte Nachwuchs das Licht der Welt erblicken oder entscheidet man sich für eine Abtreibung? Viele sehen sich dem nicht gewachsen, ein behindertes Kind zu versorgen und aufzuziehen.

Die Entscheidung gegen den Nachwuchs hätte aber auch schwerwiegende psychische Folgen für die Paare. Jeder muss selber entscheiden, ob er solche Untersuchungen durchführen lässt, es ist keine Pflicht. Menschen, die sich trotz einer Behinderung des Kindes für die Austragung entscheiden, können sich so aber auch frühzeitig mit der Situation auseinandersetzen.