Bundeskabinett erlaubt die PID - befruchtete Eizellen dürfen einem Gentest unterzogen werden

Von Cornelia Scherpe
19. November 2012

Die PID, die Präimplantationsdiagnostik, wird sehr kritisch betrachtet. Bei dieser Form der Diagnostik werden bereits Embryonen untersucht. So kann man Gendefekte feststellen und im Vorhinein berechnen, wie ein Kind sich genetisch entwickeln wird. So können schwere Gendefekte zwar gefunden werden, doch das Verwerfen dieser befruchteten Eizellen wird von Kritikern als künstliche Selektion und damit lebensfeindlich betrachtet. Das Bundeskabinett hat sich intensiv mit der PID beschäftigt und gibt dieser Diagnostik nun unter strengen Auflagen grünes Licht.

Sie erlauben in einzelnen medizinischen Zentren die Anwendung bei künstlich befruchteten Eizellen. Wird bei dem Gentest ein Schaden festgestellt, der das Leben des künftigen Kindes extrem belasten würde, werden die Ergebnisse einer Ethikkommission gezeigt und dann gemeinsam entschieden, ob diese Eizelle in die Gebärmutter der geplanten Empfängerin eingesetzt wird. Diese neue Rechtsverordnung des Kabinetts muss allerdings der Bundesrat erst noch absegnen, bevor sie wirklich ihre Gültigkeit bekommt.

Bisher gilt ein Gesetz von 2011, das die PID grundsätzlich verbietet. Allerdings gibt es in dieser Regelung schon einen Zusatz, der den Einsatz dann doch in extremen Ausnahmen erlaubt. Dies ist Medizinern und Betroffenen zurecht zu schwammig, daher soll es durch die neue Regelung endlich eindeutige Aussagen geben. So wird die Situation für Betroffene rechtsicher. Erlaubt werden soll die PID, wenn mindestens ein Elternteil ein hohes Risiko hat, genetische Fehler weiterzugeben oder aus einem nachweislichen Grund der Verdacht besteht, dass eine Fehlgeburt bei diesem Embryo eintreten könnte.