Bundestag hat entschieden - Präimplantationsdiagnostik nun offiziell erlaubt

Von Cornelia Scherpe
13. Juli 2011

Die Präimplantationsdiagnostik ist nun offiziell erlaubt, wie der Bundestag entschieden hat.

Diese Diagnostik, kurz PID genannt, führt Gentests an wenigen Tage alten Embryonen durch, die nicht auf natürlichem Weg entstanden sind. Es geht also allein um den Fall der künstlichen Befruchtung.

326 Abgeordnete (von insgesamt 594) waren für das Einsetzen der PID, allerdings unter strengen Auflagen. Demnach darf die Methode nur angewandt werden, wenn eine von zwei Voraussetzungen gegeben ist. Der Arzt darf die Präimplantationsdiagnostik nutzen, wenn durch die Vorgeschichte der werdenden Mutter der Verdacht besteht, dass eine Erbkrankheit im Fötus vorhanden ist. Außerdem darf die Diagnostik durchgeführt werden, wenn Voruntersuchungen darauf hindeuten, dass ein Schaden am Embryo besteht, der zu einer Fehlgeburt oder zu einem Absterben im Mutterleib führen kann. 228 Abgeordnete sind noch immer gegen den Einsatz, unterlagen aber in der demokratischen Wahl. Der Beschluss beendet damit eine ethische Debatte, die über ein Jahr geführt worden war.