Präimplantationsdiagnostik für werdende Eltern: In Deutschland umstritten, woanders erlaubt

Von Nicole Freialdenhoven
30. September 2014

Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik ist zwar mittlerweile innerhalb eng gesteckter Grenzen in Deutschland erlaubt, doch die Diskussionen um diese Methode halten an. Viele Menschen stören sich noch immer daran, dass die PID möglicherweise zu einer Aussortierung von Embryos mit nur leichten Behinderungen sorgt, während Paare vor allem verhindern möchten, dass ihre Kinder schwerbehindert zur Welt kommen und lebenslange Pflegefälle bleiben.

Um eine PID überhaupt durchzuführen zu können, muss zunächst eine künstliche Befruchtung durchgeführt werden. Der nur wenige Tage alte Embryo wird dann gezielt auf mögliche genetische Krankheitsanlagen untersucht. Der Mutter wird dann ein gesunder Embryo eingepflanzt, während Embryos mit möglichen Gendefekten verworfen werden.

PID bisher nur für kleine Randgruppen möglich

In Deutschland ist die PID nur bei genetisch vorbelasteten Paaren erlaubt, wenn schwere Erbkrankheiten zu befürchten sind - und selbst dann wird zunächst eine Ethikkommission über die Zulässigkeit entscheiden. Weiterhin wird die PID nur reichen Eltern vorbehalten bleiben, denn die Kosten von bis zu 12.000 Euro müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Experten raten zur Alternative "Pollkörperchen-Diagnostik" (PKD), die früher stattfindet, wenn die befruchtete Eizelle noch nicht unter das Embryonenschutzgesetz fällt. Vermutlich werden sich Paare jedoch weiterhin für die bequemere Alternative entscheiden - und die PID in Nachbarländern wie Belgien, Großbritannien und Spanien durchführen lassen, wo es weitaus weniger Restriktionen gibt.