Geburtenrückgang kippt GKV-Modernisierungsgesetz bei künstlichen Befruchtungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. September 2008

Der Bundesrat möchte die Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen gesetzlich regeln und eine höhere Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen erwirken.

Das im Jahre 2004 verabschiedete GKV-Modernisierungsgesetz soll nun außer Kraft gesetzt werden, da es die Zahlungen der Krankenkassen sehr eingeschränkt hat. Man kann als gesetzlich Versicherter mit einer Kostenübernahme von 50 Prozent, bei maximal drei Versuchen der künstlichen Befruchtung, rechnen.

Grund für dieses Vorhaben ist der Geburtenrückgang in Deutschland. Hier sollen kinderlose Paare in ihrem Vorhaben, ein Kind zu bekommen, unterstützt werden.

Wenn diese Änderung in Kraft treten würde, werden die gesetzlichen Krankenkassen mit rund 100 Millionen Euro im Jahr belastet werden.