Kein Geld für geraubtes Sperma: Ungewollte Vaterschaft wird teuer

Von Marion Selzer
5. Februar 2013

2004 ließ sich ein heute 41 Jahre alter Mann aus Hamm in einer Kinderklinik Sperma entnehmen und stimmte zu, dass die Spermaprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet und aufbewahrt werden durfte.

Doch erst nach Ablauf dieser Frist wurde seine Freundin damit künstlich befruchtet und es kam zu einer Geburt von Zwillingen. Um einer Unterhaltspflicht zu entkommen, verklagte der Mann die behandelnden Ärzte auf Schadensersatz, da sie sein Sperma noch nach Ablauf der Vertragsdauer eingesetzt hatten.

Die Klage scheiterte jedoch vor dem Oberlandesgericht Hamm, weil in den vom Kläger unterzeichneten Dokumenten keine Angaben auf eine Frist zu finden waren.