Keine finanzielle Hilfe durch den Staat bei künstlicher Befruchtung

Ungewollt kinderlose Paare müssen nach den ersten drei Behandlungszyklen alle weiteren Behandlungen allein zahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. November 2011

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit 2004 bei einer künstlichen Befruchtung nur noch die Hälfte der anfallenden Kosten und dies auch nur für die ersten drei Behandlungszyklen. Zuvor wurden vier Behandlungen komplett übernommen. Nach den drei Behandlungszyklen müssen die ungewollt kinderlosen Paare die gesamten Kosten alleine tragen, die zwischen 3200 bis 5000 Euro pro Behandlungszyklus ausmachen können.

Zurzeit werden auch von der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) mehrere Modelle untersucht, mit denen man den betroffenen Paaren besser finanziell helfen könnte. So könnten eventuell die Krankenkassen zusätzliche Leistungen bei einer künstlichen Befruchtung in ihren Satzungen vorsehen, aber ob dies aufgrund der knappen Finanzlage möglich ist, bleibt abzuwarten.

Einige Bundesländer unterstützen die Paare von sich aus

Losgelöst von dieser Debatten haben sich einige Bundesländer von sich aus entschieden, den betroffenen Paaren ihre finanzielle Unterstützung anzubieten. So geben beispielsweise Sachsen und Sachsen-Anhalt den betroffenen Paaren bei der zweiten und dritten Behandlung einen Zuschuss bis zu 900 Euro und bei der vierten Behandlung, die ja die Paare komplett aus ihrer Tasche bezahlen müssen, sogar 1.800 Euro dazu.

Vor zwei Jahren ergab eine Untersuchung des IGES-Institut im Auftrag des Arzneimittelherstellers Merck, dass durch eine finanzielle Unterstützung jährlich in Deutschland etwa 4300 bis 7900 Kinder mehr geboren werden könnten.