Australien - Witwe darf sich mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes künstlich befruchten lassen

Von Melanie Ruch
24. Mai 2011

Obwohl es im australischen Bundesstaat New South Wales gesetzlich verboten ist, sich ohne das Einverständnis des Spenders mit dessen Sperma künstlich befruchten zu lassen, entschied der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates in dem Fall einer 40-jährigen Witwe zu ihrem Gunsten.

Weil Jocely Edwards und ihr Mann Mark schon lange vergeblich versucht hatten ein Kind auf natürlichem Wege zu bekommen, hatten sich die beiden für eine künstliche Befruchtung entschieden. Bevor Mark jedoch sein Einverständnis dazu geben konnte, kostete ihn ein Arbeitsunfall das Leben.

Marks Sperma wurde eingefroren, doch verwenden durfte es seine Frau bislang nicht. Dank des Gerichtsurteils kann Jocelyn sich und ihrem verstorbenen Mann nun aber doch noch den größten Wunsch erfüllen. In New South Wales darf sie sich aufgrund des fehlenden Einverständnisses von Mark jedoch nicht mit dessen Sperma befruchten lassen.