Samenspende

Bei einer Samenspende handelt es sich um eine heterologe Insemination. Das heißt, dass die künstliche Befruchtung mit den Samenzellen eines fremden Spenders erfolgt. Diese Methode kann angewendetwerden, wenn der Mann zeugungsunfähig ist.

Von Jens Hirseland

Findet eine Befruchtung außerhalb des Mutterleibes statt, so benötigt das Labor dazu eine Eizelle sowie ein Spermium. Die Eizelle wird in der Regel der werdenden Mutter entnommen und mit dem Sperma des Mannes zusammengebracht.

In einigen Fällen ist dies jedoch nicht möglich, da der Mann zum Beispiel zeugungsunfähig ist. In diesem Fall ist es nur möglich, das Sperma eines Spenders mit der Eizelle der Frau zu vereinigen.

Die Frau ist dann die leibliche Mutter, ihr Mann hingegen nur der "soziale" Vater.

Findet eine künstliche Befruchtung mit den Spermien eines fremden Spenders statt, sprechen Mediziner von einer heterologen Insemination. In Deutschland kommen Jahr für Jahr rund 500 Kinder auf diese Weise auf die Welt.

Gründe für eine Samenspende

Eine heterologe Insemination kann zur Anwendung kommen, wenn der Mann unter Problemen mit der Fruchtbarkeit seiner Samenzellen leidet. So sind diese mitunter für eine Befruchtung zu unbeweglich.

Lässt sich auch durch eine herkömmliche Insemination oder eine In-Vitro-Fertilisation keine künstliche Befruchtung herbeiführen, kommt als Alternativmöglichkeit eine heterologe Insemination infrage. Aber auch Erbkrankheiten beim Mann können ein guter Grund für eine Samenspende sein.

Durchführung

Beratungsgespräch

Entschließt sich ein Paar zu einer heterologen Insemination, ist es wichtig, einen Arzt zu konsultieren, der sich mit dieser Thematik auskennt. Hat man den passenden Mediziner gefunden, führt dieser mit dem Paar ein ausführliches Beratungsgespräch. Dabei geht es sowohl um die juristischen als auch um die psychologischen Folgen dieser künstlichen Befruchtung.

Anschließend tritt der Arzt als Vermittler zwischen dem Paar und der Samenbank auf. In der Regel nimmt er auch die heterologe Insemination mit dem fremden Sperma vor.

Kein Mitspracherecht

Im Falle einer anonymen Spende wird zumeist von der Samenbank festgelegt, welches Sperma zur Anwendung kommt. Nicht selten berücksichtigt man bei der Spende Merkmale des Vaters wie dessen Aussehen. Allerdings hat das Paar, das die Samenspende erhält, keinerlei Mitspracherecht.

Um zu verhindern, dass durch die Spende Erkrankungen wie

übertragen werden, muss sich der Spender im Vorfeld einem gründlichen Gesundheitscheck unterziehen. Auch nach Abgabe der Samenspende erfolgt deren Untersuchung auf mögliche Infektionen.

Um die Spende zu übertragen, bedient man sich der Insemination.

Rechtliche Aspekte

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei dem auf diese Weise erzeugten Kind um das Kind des Ehemanns oder Partners der Mutter. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nachdem das Kind seine Abstammung erfährt, besteht eine zweijährige Frist zur Anfechtung.

Eizellenspende

Medizinisch kann bei unfruchtbaren Frauen auch eine fremde Eizelle eingesetzt werden. Diese befruchtet man dann entweder mit dem Samen des Partners oder eines fremden Spenders.

In Deutschland verbietet allerdings das Embryonenschutzgesetz eine solche Maßnahme. Dagegen ist sie in Ländern wie

legal.

Mögliche rechtliche Probleme, wenn der Samenspender nicht der Partner oder Ehemann ist

Eine anonyme Samenspende

Der Samenspender wird den Eltern nicht bekanntgegeben, und es ist dem Kind auch nach Jahren nicht möglich, den leiblichen Vater herauszufinden.

Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um eine anonyme Samenspende handelt. Der Samenspender geht mit seiner Spende keinerlei Verpflichtungen ein, da sämtliche Daten von ihm weder den Eltern noch dem Kind weitergegeben werden. Er muss somit nicht mit finanziellen Verpflichtungen für das Kind rechnen. Für die Samenspende erhält der Mann natürlich eine nicht geringe finanzielle Entschädigung.

Sperma aus der Samenspenderbank

Ein wenig anders verhält es sich, wenn das Sperma aus einer Samenspenderbank stammt. Die Eltern erfahren zwar anfangs auch hier nicht, wer der Samenspender ist, dennoch kann das Kind später, wenn es volljährig ist, Erkundigungen danach anstreben und den leiblichen Vater auf diese Weise herausfinden.

Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Eltern ihrem Kind auch gesagt haben, wie es entstanden ist.

Finanzielle Verpflichtungen muss der leibliche Vater jedoch auch bei einer Spende durch eine Samenbank nicht eingehen. Die Eltern müssen einen entsprechenden Vertrag unterschreiben, dass sie jegliche Verpflichtungen, die der leibliche Vater normalerweise tragen müsste (z.B. Unterhalt) selbst zu zahlen haben.

Sozialer Vater muss Vaterschaft anerkennen

Zusätzlich wird bei einer derartigen künstlichen Befruchtung festgelegt, dass der soziale Vater die Vaterschaft nicht ablehnen oder irgendwann nach Jahren die Vaterschaft annullieren lassen kann.