Bei welchen Gelegenheiten man die Geburtsurkunde braucht

Jedes Baby, das in Deutschland geboren wird, erhält eine Geburtsurkunde. Diese stellt ein wichtiges Dokument dar.

Von Claudia Haut

Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das sich im Geburtsort befindet oder dafür zuständig ist. Eine Geburtsurkunde enthält viele wichtige Daten, wie zum Beispiel:

Beantragung von Ausweisdokumenten

Die Geburtsurkunde wird für diverse Behördengänge und Versicherungen benötigt. So ist zum Beispiel die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig, wenn die Eltern einen Kinderreisepass für ihr Kind beantragen möchten. Auch der erste Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn die Geburtsurkunde vorgelegt wird.

Soll das Kind bei der Meldebehörde angemeldet werden, so benötigt das Amt ebenfalls eine Geburtsurkunde, sofern nicht bereits ein Kinderreisepass ausgestellt wurde.

Beantragung des Krankenkversicherungsschutzes

Auch für die Beantragung des Krankenversicherungsschutzes ist die Geburtsurkunde notwendig. Die Eltern müssen diese bei ihrer Krankenversicherung sowie ggfs. auch bei der Zusatzkrankenversicherung einreichen, um für das neugeborene Baby Versicherungsschutz zu beantragen.

Beantragung des Mutterschafts- und Elterngeldes

Für die Beantragung von Mutterschafts- und Elterngeld ist die Geburtsurkunde ebenfalls ein wichtiges Dokument, um die Leistungen zu erhalten. Gleiches gilt auch für den Antrag auf Kindergeld.

Anerkennung einer Vaterschaft und Hochzeit der Eltern

Wenn ein Vater seine Vaterschaft gesondert anerkennen muss, so benötigt er dazu unter anderem die Geburtsurkunde des neugeborenen Babys.

Paare, die heiraten möchten, benötigen dazu ebenfalls ihre Geburtsurkunden.

Geburtsurkunde neu beantragen

Ist die eigene Geburtsurkunde nicht mehr auffindbar, so kann ein Zweitdokument ausgestellt werden. Dies kann jedoch nur in dem Standesamt geschehen, in dem auch schon die erste Geburtsurkunde erstellt wurde. Das Standesamt benötigt dann den Namen sowie das Geburtsdatum.

Angefordert werden kann eine zweite Geburtsurkunde von der Person selbst, vom Ehepartner oder nahen Verwandten werden. Um eine zweite Geburtsurkunde zu erhalten, muss beim Standesamt entweder persönlich oder online ein Antragsformular ausgefüllt werden. Auch der Personalausweis muss vorgelegt werden.

Für die Ausstellung wird in der Regel eine Gebühr verlangt. Können Name und Geburtsdatum nicht genau genannt werden, so erhöhen sich diese Gebühren nochmals, da hier ein größerer Verwaltungsaufwand entsteht.