Anonyme Entbindung soll als "vertrauliche Geburt" ab Mai 2014 gesetzlich geregelt werden

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
7. Oktober 2013

Während eine Schwangerschaft für die meisten Frauen wohl die schönste Nachricht der Welt darstellt, bricht diese für andere zusammen. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb eine Frau nicht bereit dazu ist, Mutter zu werden. Wenn sie ihr Kind auf keinen Fall behalten möchte, hat sie die Möglichkeit, die Schwangerschaft abzubrechen, das Kind zur Adoption frei zu geben, oder es anonym zur Welt zu bringen - in dem Fall wird das Baby nach der Entbindung vermittelt und erfährt nicht, wer seine leibliche Mutter ist. Diese wird anonym in einer entsprechenden Klinik aufgenommen.

Aktuell gibt es 130 Kliniken in Deutschland, die eine anonyme Geburt anbieten. Rechtlich gesehen befindet man sich hier in einer Grauzone, denn so eine Entbindung wird zwar gestattet, ist aber gesetzlich nicht geregelt. Das Recht des Kindes, seine leiblichen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, sowie die Erziehungs- und Unterhaltspflicht der Eltern wird hier umgangen; ein Problem, um das sich nun gekümmert wird.

Das Gesetz der vertraulichen Geburt

Im Mai 2014 soll das Gesetz der vertraulichen Geburt in Kraft treten. Hierbei ist von einer Identifikations-Schonfrist die Rede: nach der Entbindung darf die Mutter 16 Jahre lang Anonymität genießen, danach erhält ihr Kind das Recht, Informationen über seine Mutter zu erfahren. Aktuellen Statistiken zufolge entscheiden sich 38 Prozent der frisch gebackenen Mütter, ihr Kind nach einer anonymen Geburt doch selbst zu erziehen.

In dem neuen Gesetzesentwurf ist auch eine Notrufnummer verankert, an die sich Schwangere wenden und ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen können. Hier kann den Frauen, die über eine anonyme Entbindung nachdenken, Hilfe und Unterstützung geboten werden - sowohl im Fall der vertraulichen Geburt als auch beim Entschluss, sich doch um ihr Kind zu kümmern.