Nach der Geburt warten mehrere Behördengänge auf die Eltern

Die Freude über das Elternglück ist nach der Geburt groß, trotzdem muss man formelle Dinge erledigen

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
8. April 2011

Die Schwangerschaft wird als die schönste Zeit im Leben beschrieben und die Vorfreude auf das Kind ist riesig. Wenn es endlich so weit ist, hat die werdende Mutter eine anstrengende Zeit vor sich und braucht im Anschluss erst einmal etwas Luft, um sich von den Strapazen der Geburt zu erholen.

Die Pflichten der frischgebackenen Eltern

Diese bringt allerdings auch ein paar zu diesem Zeitpunkt nervige Aspekte mit sich, nämlich den Gang zu mehreren Behörden, um notwendige Formalitäten zu klären. Zum einen wäre da die Meldung der Geburt beim Standesamt, welches die Bescheinigung benötigt; diese Geburtsbescheinigung wird von der Hebamme ausgestellt.

Wenn das Paar nicht verheiratet ist, ist unter Umständen eine Vaterschaftsanerkennung notwendig, um die Geburtsurkunde zu erhalten. Diese sollte man bereits während der Schwangerschaft beim Jugendamt beantragen.

Weiterhin muss das Kind bei der Krankenversicherung angemeldet werden und zum Antrag auf Kindergeld bleibt einem auch meist der Gang zum Arbeitsamt nicht erspart. Damit die frisch gebackene Mama sich diesen Stress ersparen kann, empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson mittels einer schriftlichen Bevollmächtigung darum zu bitten, diese Aufgaben für sie zu erledigen.